Wenn das Finanzamt steuerliche Belege anfordert, die längst geschreddert sind, kann es ganz schön teuer werden. Wie lange Sie Belege aufheben sollten, lesen Sie hier.
Ohne Nachweise über die Ausgaben drohen der Wegfall des Betriebsausgabenabzugs und die Rückzahlung der bereits erstatteten Vorsteuern aus Eingangsrechnungen. Können die Einnahmen nicht nachgewiesen werden, weil die Rechnungen, Journals oder Kassenberichte zu früh entsorgt wurden, drohen zudem Zuschätzungen zum Gewinn und Umsatz. Steuerlich relevante Belege sind entweder sechs oder zehn Jahres leserlich aufzubewahren – egal ob in Papierform oder digital.
Jahressteuergesetz gekippt
Die geplanten Aufbewahrungsfristen von nur noch acht Jahren beziehungsweise von sieben Jahren ab 2015 sind nicht in Kraft getreten, weil das Jahressteuergesetz 2013 in letzter Sekunde gekippt wurde.
bwd Tipp: Für welche steuerlichen Unterlagen die sechsjährige und die zehnjährige Aufbewahrungsfrist jeweils gelten, wie die Frist berechnet wird und welche steuerlichen Vorteile Sie hieraus ziehen können, können Sie in unserer aktualisierten Download-Liste "Aufbewahrungsfristen" nachlesen, die ab sofort für Sie bereitsteht.