Planen Sie eine private Urlaubsreise mit mehreren geschäftlichen Terminen, kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein anteiliger Betriebsausgabenabzug in Betracht.
Für einen eventuellen Betriebsausgabenabzug ist es entscheidend, wie umfangreich Sie während Ihrer Urlaubsreise betrieblich eingespannt sind.
Die Finanzverwaltung akzeptiert grundsätzlich die Aufteilung der An- und Abreisekosten sowie der Übernachtungskosten, wenn Sie an eine betriebliche Geschäftsreise Urlaub anhängen. Umgekehrt – also ein paar geschäftliche Termine im privaten Urlaub – funktioniert die Aufteilung nicht reibungslos. Hier einige wichtige Tipps, damit das Finanzamt für einen Teil der Kosten einen Betriebsausgabenabzug anerkennt:
- Weisen Sie nach, dass die Termine vor der Buchung der Urlaubsreise vereinbart waren (Mails oder Einladungsschreiben vorlegen).
- Führen Sie ein Art Tagebuch und zeichnen Sie auf, was Sie zu welcher Tageszeit gemacht haben.
- Ist der betriebliche Zeitaufwand nicht deutlich geringer als der private, kommt eine Aufteilung der An- und Abreisekosten sowie der Übernachtungskosten nach Zeitanteilen in Betracht.
Folge: Hier ist eine Aufteilung möglich. Betriebsausgabenabzug: 1.200 Euro (3.000 Euro x 4/10).
Variante: Sie haben in Ihrem privaten Urlaub (14 Tage) drei betriebliche Termine (insgesamt zwei Tage) wahrgenommen. Hier steht der Privaturlaub im Vordergrund. Anteilige Betriebsausgaben scheiden aus.