bwd Tipp Vorsteuerabzug: Spielregeln für Privat-Pkw

Handwerker können sich durch den Vorsteuerabzug einen Liquiditätsvorteil sichern. Ein aktuelles Informationspapier des Bundesfinanzministeriums erläutert, wie ein selbständiger Handwerker die Vorsteuer für seinen Privat-Pkw erstattet bekommen kann.

Von der Vorsteuererstattung aus dem Pkw-Kaufpreis und aus den laufenden Pkw-Kosten profitiert ein Handwerker, wenn er seinen Privat-Pkw zu mindestens zehn Prozent unternehmerisch nutzt. Maßgebend für die Zehn-Prozent-Grenze ist bei einem Fahrzeug das Verhältnis der Kilometer unternehmerischer Fahrten zu den Jahreskilometern des Fahrzeugs. In Zweifelsfällen muss der Unternehmer dem Finanzamt die unternehmerische Mindestnutzung durch plausible Aufzeichnungen glaubhaft machen.

Besonderheiten zur Zehn-Prozent-Grenze

Da Sie im Jahr des Kaufs noch nicht wissen können, in welchem Umfang der Privat-Pkw tatsächlich unternehmerisch genutzt werden wird, müssen Sie die voraussichtliche Jahreskilometerleistung und die unternehmerische Nutzung schätzen. Liegt die geschätzte unternehmerische Nutzung bei mindestens zehn Prozent, darf der Privat-Pkw dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden.

Besonderheit: Die Fahrten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Betrieb stellen übrigens für die Zuordnung unternehmerische Fahrten dar (BMF, Az.: IV D 2 – S 7300/07/1002:001) .

Abweichung zwischen Ertrag- und Umsatzsteuer

Die eigentliche Besonderheit an der Zuordnung des Privat-Pkw zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen ist, dass Sie als Unternehmer aus dem Kaufpreis und aus den laufenden Kosten den Vorsteuerabzug haben. Das das Fahrzeug können Sie ertragsteuerlich jedoch in Ihrem Privatvermögen belassen.
Das ist immer dann möglich, wenn das Fahrzeug zwischen zehn und 50 Prozent unternehmerisch genutzt und gefahren wird.

Ein Muss: Umsatzsteuer auf nichtunternehmerische Nutzung

Wer sich die Vorsteuer aus dem Kaufpreis seines Privat-Pkw und den laufenden Kosten erstatten lässt, muss im Gegenzug für die nichtunternehmerische Nutzung Umsatzsteuer abführen. Wer seinen Pkw nur dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnet, verschafft sich also nur einen zeitweiligen Finanzierungsvorteil.