Vorstand bereitet Insolvenzantrag vor
Laut einer Pressemitteilung hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main den Freigabeantrag der Pfleiderer Finance B.V. abgelehnt. Der Antrag wurde im Zusammenhang mit den Klagen von Gläubigern gegen die Beschlüsse der Gläubigerversammlung vom 20. Juni 2011 gestellt. Damit können die mit großer Mehrheit getroffenen Beschlüsse nicht wie geplant umgesetzt werden.
Finanzielle Restruktierung nicht wie geplant möglich
Diese waren laut Pfleiderer Bedingung für den beschlossenen Verzicht der Gläubiger der Gesellschaft und die Eigenkapitalzuführung durch die Investoren. Eine finanzielle Restrukturierung der Pfleiderer AG sei deshalb nicht im bisher geplanten Rahmen möglich. Der Vorstand bereitet nun pflichtgemäß die Antragsstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Pfleiderer AG beim zuständigen Amtsgericht vor.
Keine Auswirkungen auf die Töchter
Laut dem Unternehmen habe ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Pfleiderer AG keine unmittelbaren Auswirkungen auf die operativen Tochtergesellschaften, da die Pfleiderer AG (als Obergesellschaft) eine reine Beteiligungsholding ist.
Die Insolvenz der Pfleiderer AG würde daher nicht automatisch zu Anschlussinsolvenzen von Tochtergesellschaften führen und hätte keinen unmittelbaren Einfluss auf die Aktivitäten der operativen Tochtergesellschaften. Es ist geplant, die wesentlichen Maßnahmen des Restrukturierungskonzepts im Wege eines Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung umzusetzen und damit die Pfleiderer AG zu sanieren. Die Pfleiderer AG als Holdinggesellschaft beschäftigt derzeit zehn Mitarbeiter.