Viele holen sich bei Betriebsübergabe Tipps von einem Berater. Warten Sie damit aber nicht zu lange – sonst entgehen Ihnen Steuervorteile.
Vorsicht: Stolperfalle
Ein typischer Fall aus der Praxis: Ein Vater übergibt seinen Betrieb an seine Tochter und seinen Sohn. Nach erfolgreicher Übergabe fragen sich die Kinder, welche Zukunftsprognose das übernommene Unternehmen hat. Kein Problem, das herauszufinden. Der Vater beauftragt und bezahlt einen Unternehmensberater, der die Prognose erstellt. Als die Kinder diese Kosten als Betriebsausgabe absetzen wollen, versagt das Finanzamt den Abzug. Grund: Es liegen keine Betriebsausgaben vor.
bwd-Tipp: Damit Unternehmensberatungskosten im Zusammenhang mit der Zukunftsprognose eines Betriebes als Betriebsausgaben abgezogen werden können, sollten zeitlich folgendermaßen vorgegangen werden:
● Variante 1: Der Vater beauftragt und bezahlt den Unternehmensberater noch vor der Betriebsübertragung.
● Variante 2: Nach erfolgter Betriebsübernahme muss die Beauftragung und die Bezahlung des Unternehmensberaters durch die Übernehmer erfolgen.