Das Bundesfinanzministerium hat aktuell die Vordrucke für die Einnahmen-Überschussrechnung 2016 veröffentlicht. Klar geht es dabei um den Gewinn 2016, den Sie wahrscheinlich erst in vielen Monaten oder sogar erst in einem Jahr konkret ermitteln. Doch die Vordrucke zur Einnahmen-Überschussrechnung 2016 können heute schon von Vorteil sein.
Denn nehmen Sie schon heute das amtliche Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung 2016, wissen Sie, welche Angaben das Finanzamt zu welchen Ausgaben erwartet. Mit anderen Worten: Sie können Ihre Buchhaltung und Ihre Aufzeichnungen schon heute an die Vorgaben für die Einnahmen-Überschussrechnung 2016 anpassen. Der Vorteil: Das mühselige und zeitaufwändige Zusammensuchen der einzelnen Ausgabenposten bei Ermittlung des Gewinns 2016 fällt dadurch weg.
Die Anlagen zur Einnahmen-Überschussrechnung 2016 wurden auf www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 29.9.2016, Az. IV C 6 – S 2142/07/10001).
Aufwendige Unterteilung der Betriebsausgaben
Bei den Betriebsausgaben erwartet das Finanzamt in der amtlichen Einnahmen-Überschussrechnung eine detaillierte Aufschlüsselung. Der klassische Einnahmen-Überschussrechner wird einen Ordner anlegen, seine Rechnungen grob nach Büroausgaben, sonstigen Ausgaben, Fahrzeugkosten, Bewirtungskosten und Reisekosten aufteilen. Doch das amtliche Formular geht noch viel weiter. Hier werden die Beträge zu Fortbildung, Werbeaufwand und zu vielen anderen Einzelposten abgefragt.
Wer bereits 2016 für jede dieser Untergliederung für 2016 ein eigenes Konto bucht oder in seinem Ordner jeweils ein Trennblatt anlegt, spart sich beim Ausfüllen der Einnahmen-Überschussrechnung 2016 viel Zeit.
bwd-Tipp:
Auch wenn Sie nicht zum Ausfüllen der Anlage EÜR verpflichtet sind (Betriebseinnahmen geringer als 17.500 Euro), müssen Sie 2016 erstmals einen vorgeschriebenen Datensatz zwingend ans Finanzamt übermitteln. Das ist der Fall, wenn Sie in der Vergangenheit oder im Jahr 2016 einen Investitionsabzugsbetrag für geplante Investitionen abgezogen haben und diese Investitionen 2016 noch nicht realisiert wurden. Durch den übermittelten Datensatz kann das Finanzamt überwachen, wann investiert wird und ob gegebenenfalls eine Berichtigung früherer Steuerbescheide notwendig wird.