Fachinfo Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer

Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer

Das Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist die wichtigste Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf einer Leistung. Leider ist dieses Vertrauensverhältnis oft dadurch gestört, dass der Auftraggeber meint, alles besser zu wissen, sich bei allem und jedem einmischt und glaubt, überall gute Ratschläge geben zu müssen. Solange sich dies darauf beschränkt, mit den beauftragten Firmen Kontakt zu halten und tatsächlich vorhandene Mängel zu rügen, ist dagegen nichts einzuwenden.

In einem vom Oberlandesgericht Celle gefällten Urteil (Az.: 6 U 37/05) soll ein Bauherr die Arbeiten in unerträglichem Maße behindert haben: Ständige unberechtigte Mängelrügen und zahlreiche Briefe hätten sogar dazu geführt, dass der Betriebsfrieden unter den Mitarbeitern gefährdet worden sei. Aus diesem Grund stieg der Unternehmer einseitig aus dem Vertrag aus und forderte die Bezahlung der noch ausstehenden Rechnungen. Der Bauherr sah das Ganze nicht so. Er habe zwar Kritik geübt, aber immer nur berechtigt.

Der Ausstieg des Unternehmers habe erhebliche Kosten verursacht, die er nicht tragen wolle. So endete die Sache schließlich vor Gericht. Das jedoch schloss sich den Argumenten des Auftragnehmers an: Der Bauherr habe versucht, seine Vorstellungen der Leistung durchzudrücken, ja, er habe sogar einzelnen Beschäftigten die Arbeit verwehrt. So sei das unerlässliche Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien wegen der Pflichtverletzungen (!) des Bauherrn nicht mehr gegeben und man habe der Firma die weitere Erfüllung des Vertrages nicht mehr zumuten können.