Der interessante Schadensfall aus Österreich: Mängel am Gummibahnenbelag Vertiefungen im Untergrund stören das Erscheinungsbild

Nach Sanierung der Bodenbeläge in einer Zahnarztpraxis reklamierte der Eigentümer Mängel am Gummibahnenbelag und am Teppichboden.

Vertiefungen im Untergrund stören das Erscheinungsbild

Die Fußbodenkonstruktion ist (nach Augenschein, laut Angabe und dem vorliegenden Schriftverkehr) wie folgt aufgebaut:

e Deckenkonstruktion

e Dämmschicht

e Schwimmender Zementestrich

e Vorstrich

e Klebstoff

e Gummibahnenbelag in Empfang, Labor, Behandlungsräume 1, 2 und 3 sowie Röntgen.

e Die Bahnenkanten sind mit Schmelzschweißdraht verfugt

e Der Wandabschluss ist mit einem Stellsockel ausgeführt.

e Teppichboden im Vor-(Warte-)Zimmer und Büro.

Fußbodenoberfläche

E Behandlungszimmer 1:

Der Boden weist durchgehend im Untergrund erhebliche Unebenheiten und Vertiefungen auf. Teilweise sind unter dem Belag Fremdkörpereinschlüsse feststellbar.

Der Farbton der thermischen Verfugung ist erheblich dunkler als der Grundton des Belages. Die thermische Verfugung mit Schmelzschweißdraht ist ungleich breit ausgeführt. Die Oberfläche der Verfugung ist uneben. In den Unebenheiten ist Schmutz abgesetzt. Der Stehsockel ist in der Achse zwischen Wand und Boden sowie in den Ecken mit elastischer Masse verfugt. Ebenso ist der Anschluss zwischen Bodenbelag und Einrichtungsgegenstände mit elastischer Masse verfugt. Diese Verfugung ist deutlich dunkler als der Grundton des Belages. Darüber hinaus ist die Verfugung ungleich breit ausgeführt. Der Belag ist im Bereich der Türstöcke nicht passend eingeschnitten. Die fehlenden Stellen wurden mit elastischer Masse ausgefüllt.

E Behandlungszimmer 2:

Der Boden weist durchgehend im Untergrund erhebliche Unebenheiten und Vertiefungen auf. Teilweise sind unter dem Belag Fremdkörpereinschlüsse feststellbar. Der Farbton der thermischen Verfugung ist erheblich dunkler als der Grundton des Belages. Die thermische Verfugung mit Schmelzschweißdraht ist ungleich breit ausgeführt. Die Oberfläche der Verfugung ist uneben. In den Unebenheiten ist Schmutz abgesetzt. Neben dem Behandlungsstuhl ist die Schweißnaht erhöht und nicht eben abgestoßen.

Der Stehsockel ist in der Achse zwischen Wand und Boden, sowie in den Ecken mit elastischer Masse verfugt. Ebenso ist der Anschluss zwischen Bodenbelag und Einrichtungsgegenstände mit elastischer Masse verfugt. Diese Verfugung ist deutlich dunkler als der Grundton des Belages. Weiters ist die Verfugung ungleich breit ausgeführt. Der Belag ist im Bereich der Türstöcke nicht passend eingeschnitten. Die fehlenden Stellen wurden mit elastischer Masse ausgefüllt.

Beim Türstock ist der Belag auf einer Länge von zirka einem Zentimeter eingerissen.

E Behandlungszimmer 3:

Der Boden weist durchgehend im Untergrund erhebliche Unebenheiten und Vertiefungen auf. Teilweise sind unter dem Belag Fremdkörpereinschlüsse feststellbar. Hinter dem Behandlungsstuhl sind zwei Blasen sowie sechs Vertiefungen in regelmäßigen Abständen feststellbar. Der Farbton der thermischen Verfugung ist erheblich dunkler als der Grundton des Belages. Die thermische Verfugung mit Schmelzschweißdraht ist ungleich breit ausgeführt. Die Oberfläche der Verfugung ist uneben. In den Unebenheiten ist Schmutz abgesetzt. Der Stehsockel ist in der Achse zwischen Wand und Boden sowie in den Ecken mit elastischer Masse verfugt. Ebenso ist der Anschluss zwischen Bodenbelag und Einrichtungsgegenstände mit elastischer Masse verfugt. Diese Verfugung ist deutlich dunkler als der Grundton des Belages. Darüber hinaus ist die Verfugung ungleich breit ausgeführt. Der Belag ist im Bereich der Türstöcke nicht passend eingeschnitten. Die fehlenden Stellen wurden mit elastischer Masse ausgefüllt.

E Labor, Röntgen, Empfang:

Der Boden weist durchgehend im Untergrund erhebliche Unebenheiten und Vertiefungen auf. Teilweise sind unter dem Belag Fremdkörpereinschlüsse feststellbar. Der Farbton der thermischen Verfugung ist erheblich dunkler als der Grundton des Belages. Die thermische Verfugung mit Schmelzschweißdraht ist ungleich breit ausgeführt. Die Oberfläche der Verfugung ist uneben. In den Unebenheiten ist Schmutz abgesetzt.

Der Stehsockel ist in der Achse zwischen Wand und Boden sowie in den Ecken mit elastischer Masse verfugt. Ebenso ist der Anschluss zwischen Bodenbelag und Einrichtungsgegenstände mit elastischer Masse verfugt. Diese Verfugung ist deutlich dunkler als der Grundton des Belages. Zudem ist die Verfugung ungleich breit ausgeführt. Der Belag ist im Bereich der Türstöcke nicht passen eingeschnitten. Die fehlenden Stellen wurden mit elastischer Masse ausgefüllt.

E Teppichboden im Vorzimmer:

Bei der Naht im Vorzimmer sind im Nahtbereich rechts an der Wand die Bahnenkanten zirka vier Millimeter voneinander entfernt. Dadurch ist die Naht stark sichtbar.

Gutachten

Um den Sachverhalt beurteilen zu können sind folgende Kriterien heranzuziehen:

E Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller: Der Hersteller schreibt vor, dass die einschlägigen Richtlinien der Normen einzuhalten sind.

E Regeln des Faches: Bei einem Fußboden muss die Breite einer Verschweißung oder Verfugung gleichmäßig sein. Die Oberfläche der Verschweißung oder Verfugung darf weder über den Belag stehen noch darf sie Vertiefungen aufweisen.

Eine Verfugung zwischen Bodenbelag und aufgehenden Einbauteilen oder Stehsockel muss gleichmäßig breit sein. An Türstöcken ist der Belag genau passend anzuschneiden. Beim Verlegen darf der Belag nicht einreißen. Der Untergrund muss eben und glatt sein. Die Anforderungen dafür richten sich nach dem jeweils verlegten Belag. Vor der Verlegung ist der Untergrund so zu säubern, dass es bei der Verlegung zu keinen Fremdkörpereinschlüssen unter dem Belag kommt. Der Belag ist durch die Verklebung fest und dauerhaft mit dem Untergrund zu verbinden.

E Normen: Die Ö-Norm B 2236/Teil 1 Klebearbeiten sagt in

e 2.3.3 Prüfung des Untergrundes/2.3.3.1 Prüfpflicht:

Zu prüfen sind:

(1) Verunreinigungen,

(4) erforderliche Glätte und mechanische Beschädigung,

(6) Ebenheit.

e 2.3.4.2.6: Die Ausgleichsmasse ist bei größeren Abweichungen von der Ebenheit am erforderlichen Ausmaß und mit der notwendigen Dicke aufzubringen.

e 2.3.4.3.5: Der verlegte Bodenbelag darf keine Blasen und/oder Spitznähte aufweisen.

Beurteilung

Die mangelnden Ebenheiten und Vertiefungen im Untergrund stören das optische Erscheinungsbild beträchtlich. Der technische Gebrauchsnutzen ist gegeben. Die Fremdkörpereinschlüsse stören das optische Erscheinungsbild. Darüber hinaus wird der Belag an diesen Stellen durch die Benutzung beschädigt. Wird der Belag an der Oberfläche beschädigt, ist der technische Gebrauchsnutzen nicht gegeben. Durch die Unebenheiten im Fugenbereich kommt es in diesem Bereich zu einer erhöhten Anschmutzung. Die dunklere Farbe und die ungleiche Breite der Fugen ergeben einen optischen Mangel. Der technische Gebrauchsnutzen ist gegeben. Es ist aber dabei zu beachten, dass in einer Arztpraxis erhöhte Anforderungen an die Hygiene gestellt sind. Die ungleiche Breite in der Achse des Stehsockels ergeben ebenfalls einen optischen Mangel. Dadurch kommt es zu einer verstärkten Anschmutzung. Dabei ist ebenfalls zu beachten, dass in einer Arztpraxis eine erhöhte Anforderung an die Hygiene gestellt ist, die durch die Anschmutzung in Frage gestellt wird. Die ungenaue Passung des Belages an die Türstöcke ist ein optischer Mangel, ebenso die Risse im Belag im Bereich der Türstöcke. Die Blasen im Belag führen durch die Benutzung zu Schäden im Belag und zur Zerstörung. Sie stellen zusätzlich eine Stolpergefahr dar. Die nicht geschlossene Naht im Teppichboden ist ein optischer Mangel.

Schadensursache

Der Gebrauchsnutzen ist gegeben. Die Unebenheiten im Untergrund sind auf eine mangelnde Untergrundvorbereitung zurückzuführen. Vertiefungen im Untergrund müssen vor der Spachtelung ausnivelliert werden, damit der Untergrund nach der Spachtelung eben ist. Die Fremdkörpereinschlüsse sind auf eine mangelnde Reinigung des Untergrundes vor dem Klebstoffauftrag zurückzuführen. Die ungleiche Breite bei den Fugen im Kantenbereich der Bahnen ist einerseits auf ein ungleiches Ausfugen der Bahnenkanten und ein ungleichmäßiges Abstoßen des Schmelzschweißdrahtes zurückzuführen.

Die nicht geschlossene Fuge im Teppichboden, die nicht passenden Anschlüsse bei den Türen, die Risse im Belag sind durch Verlegefehler entstanden.

Schadenshöhe

Der Gummibelag muss entfernt werden. Die Kosten sind aus der Rechnung zu entnehmen. Zuzüglich ist eine Preiserhöhung von sechs Prozent zu berücksichtigen.

Für den Mangel am Teppichboden ist ein Preisnachlass von zehn Prozent gerechtfertigt.