Der interessante Schadensfall Muster und Lieferung wichen voneinander ab Verständnis vom Verbraucher gefordert

Der Verleger hatte den Boden – wie vorher mit dem Kunden besprochen – eingearbeitet. Allerdings stimmte das Muster in der Ausstellung nicht genau mit dem verlegten Parkett überein und der Kunde monierte Farbunterschiede. Im Gutachten hieß es sinngemäß „... mit solchen Abweichungen muss man leben“.

ZUGANG EXKLUSIV FÜR ABONNENTEN VON BWD