Eigentlich sollte der Sachverständige nur beurteilen, inwieweit die beheizbare Calciumsulfat-Estrichkonstruktion erhalten bleiben konnte. Am Ende deckte er eine folgenschwere Verkettung handwerklicher Fehlleistungen auf.
Versicherung hat zu früh geblecht
In einem Mehrfamilienhaus-Neubau, der seit zwei Jahren bewohnt war, kam es in der Wohnung im Erdgeschoss zu einem Wasserschaden im Badezimmer.
Eine Undichtigkeit im Bereich einer bodengleichen Dusche sorgte dafür, dass das Duschwasser ungehindert unterhalb des keramischen Fliesenbelages eindringen konnte, was zu Ablösungen des Belages im Bereich der bodengleichen Dusche führte.
Ein Auftragnehmer für Fliesenarbeiten entfernte den keramischen Belag und verlegte nach entsprechenden Untergrundvorbereitungsmaßnahmen im Bereich der bodengleichen Dusche einen neuen.
Rund ein Jahr nach diesem Wasserschadenereignis – für die Sanierungskosten ist übrigens die Versicherung des Wohnungseigentümers aufgekommen – kam es im Duschtassenbereich erneut zu Ablösungen von an die sanierte Fläche angrenzenden keramischen Fliesen.
Wie bereits beschrieben, erfolgten die damaligen Sanierungsmaßnahmen lediglich im Bereich der bodengleichen Dusche, aber nicht außerhalb des eigentlichen Duschbereiches, wo jetzt neue Ablösungen vom Eigentümer festgestellt wurden.
Der Schadensregulierer der Versicherung hat wiederum den Schaden vor Ort aufgenommen und die Übernahme der Sanierungskosten zugesagt, da es sich hierbei gemäß seiner Schadensursachenermittlung eindeutig um ein Wasserschadenereignis, begründet auf eine Undichtigkeit im Übergangsbereich zwischen der Duschtasse und dem Belag außerhalb des Duschbereiches, handelt.
Der Eigentümer hat daraufhin alle keramischen Bodenfliesen, inkl. der angrenzenden Badewannenabmauerung, entfernt, so dass die beheizte Calciumsulfatfließestrichoberfläche „blank“ vorlag.
Erst nach Entfernen der keramischen Fliesen stellte der Eigentümer Risse, beginnend ab dem Eckbereich der Duschabmauerung innerhalb der beheizten Calciumsulfatfließestrichkonstruktion, fest.
Aufgrund der Tatsache, dass zwei breitere Risse, (von ca. 1,6 mm Breite) innerhalb der beheizten Calciumsulfatestrichkonstruktion vorlagen, und nicht bekannt war, inwieweit die darunter befindliche Dämmschichtkonstruktion aufgrund des Wasserschadensereignis auch in Mitleidenschaft gezogen worden war, wurde ein Sachverständiger eingeschaltet. Dieser sollte feststellen, inwieweit die vorhandene Estrichkonstruktion erhalten bleiben konnte, oder ob sie vollständig, inkl. des Warmwasserfußbodenheizungssystems und der darunter befindlichen Dämmschichtkonstruktion, entfernt werden musste.
Ermittelte Sachverhalte vor Ort
Nach Inaugenscheinnahme der Calciumsulfatfließestrichkonstruktion war schon eindeutig feststellbar, dass der Auftragnehmer für Fliesenarbeiten, der ursprünglich mit der Verlegung betraut war, seine Leistungen nicht gemäß den anerkannten Regeln des Fachs und der Technik ausgeführt hatte.
Die Fliesen mussten sich aufgrund des alleine schon vor Ort ermittelten Oberflächenbildes an der Calciumsulfatfließestrichkonstruktion sehr leicht beim Entfernen vom Untergrund abgelöst haben. Es waren nahezu keine Mörtelreste des Klebemörtels auf der Estrichoberfläche feststellbar. Auch die teilweise noch vorhandenen Klebemörtelreste ließen sich mühelos und nahezu rückstandsfrei von der Oberfläche des Estrichs entfernen.
Nähere Überprüfungen haben ergeben, dass auf der Oberfläche der Calciumsulfatfließestrichkonstruktion noch die so genannte „Sinterschicht“ vorhanden war. Schleifspuren, die auf ein ordnungsgemäßes Anschleifen der Estrichoberfläche durch den Auftragnehmer für Estricharbeiten bzw. durch den Auftragnehmer für Fliesen-/Plattenarbeiten rückschließen lassen würden, waren optisch nicht erkennbar.
Auch ein ordnungsgemäßes Abdichtungssystem – in einem Badezimmer muss ein Abdichtungssystem, also eine Verbundabdichtung gemäß dem ZDB-Merkblatt (Zentralverband Deutsches Baugewerbe), „Verbundabdichtungen, Hinweise für die Ausführung – Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für Innen- und Außenbereich“ vorhanden sein war nicht vorhanden.
Eine ordnungsgemäße Anbindung des gemäß Protokollangaben vorhandenen Abdichtungssystemes im Bereich der Dusche zu den außerhalb des Duschbereiches befindlichen keramischen Fliesen war nicht erkennbar.
Die vorhandenen Risse innerhalb der beheizten Calciumsulfatfließestrichkonstruktion waren zum Zeitpunkt der Verlegemaßnahmen der keramischen Fliesen nicht vorhanden gewesen. Dies konnte eindeutig anhand von stereomikroskopischen Überprüfungen vor Ort nachgeprüft werden. Ansonsten wären in dem Rissbereich entsprechende Mörtelreste oder Grundierungsreste feststellbar gewesen.
Wenn die keramischen Fliesen ordnungsgemäß am Untergrund verlegt worden wären, hätten sich die Risse ebenso innerhalb des Fliesenbelages gezeigt. Dies war allerdings gemäß dem Versicherungsbericht des Schadenregulierers nicht der Fall.
Dieser Sachverhalt ist ein weiteres Indiz dafür, dass die keramischen Fliesen nicht ordnungsgemäß mit dem Untergrund verbunden waren. Tatsächlich lagen diese zumindest im Rissbereich vollständig hohl.
Folgeschäden, d.h. Ablösungen, Rissbildungen etc., wären deshalb im Rahmen der Nutzung sowieso entstanden. Eine Feuchtigkeitseinwirkung im Übergangsbereich von den Bodenfliesen im Badezimmer zum eigentlichen Duschbereich hätte dafür nicht stattfinden müssen.
Elektronische Feuchtigkeitsmessungen vor Ort haben bestätigt, dass Feuchtigkeit lediglich im Öffnungsbereich der Duschglastüre vorlag. Eine nähere Überprüfung der Duschglastür hat ergeben, dass eine Undichtigkeit im unteren Teilflächenbereich vorlag, so dass permanent Wasser beim Duschen auf die Fliesen außerhalb des Duschbereiches gelangen konnte. Wie bereits zuvor beschrieben, war in diesem Bereich keine ordnungsgemäße Abdichtung vorhanden.
Eine vor Ort durchgeführte CM-Messung hat ergeben, dass in diesem Bereich die Estrichkonstruktion lediglich im oberen Drittel, d.h. bis in eine Tiefe von etwa 2 cm und in einem Flächenbereich von rund 40 cm Länge und 10 cm Breite durchfeuchtet war, d.h. es war ein Feuchtigkeitsgehalt von 0,6 CM-Prozent feststellbar.
In den unteren Schichten der Estrichkonstruktion war keine überhöhte Feuchtigkeit feststellbar, und auch die darunter befindliche Dämmschichtkonstruktion wies keine erhöhte Restfeuchtigkeit auf.
Im Rahmen der vor Ort erfolgten Feuchtigkeitsmessung mit dem CM-Gerät, die aufgrund des vorliegenden Warmwasserfußbodenheizungssystems lediglich im an die Dusche angrenzenden Bereich durchgeführt werden konnte, in dem gemäß Protokollangaben keine Heizungsrohre liegen sollten, stellte der Sachverständige eine weitere Mitursache für die Rissbildung innerhalb der Estrichkonstruktion fest. Genau im Eckbereich, wo die Estrichkonstruktion aufgrund der Herstellung einer bodengleichen Dusche ausgespart wurde, waren Einspannungen feststellbar. Es fehlten hier funktionsfähige Bewegungs- bzw. Randfugen.
Darüber hinaus lag in diesem Bereich ein Warmwasserfußbodenheizungsrohr derart eingespannt im Eckbereich vor, dass hierdurch zusätzliche Spannungen beim Aufheizen der Estrichkonstruktion hervorgerufen worden waren.
Die vorhandenen Randfugen im Badezimmer waren teilweise nicht funktionsfähig, weil sie mit Mörtelresten etc. vollständig verfüllt waren. Infolgedessen lag die Estrichkonstruktion insgesamt eingespannt vor.
Auch fehlte hier eine ordnungsgemäße Verbundabdichtung, d.h. es waren keine Abdichtungsbänder im Übergangsbereich zwischen Fußboden- und Wandkonstruktion eingebaut worden.
Sanierung
Durch geringfügige Nacharbeiten, d.h. funktionsfähiges Herstellen der Rand-/Bewegungsfugen und kraftschlüssigem Schließen der vorhandenen Risse innerhalb
der beheizten Calciumsulfatfließestrichkonstruktion wurde die Estrichkonstruktion gerettet.
Vor Durchführung der Verlegemaßnahmen musste zunächst die erhöhte Restfeuchtigkeit in der oberen Randzone im Übergangsbereich zu der Dusche getrocknet werden. Auch musste durch geeignete Schleifmaßnahmen die vorhandene Sinterschicht vollständig von der Estrichoberfläche entfernt werden.
Fazit: Eine augenscheinlich nahe liegende Schadensursache kann sich schnell als nebensächlich erweisen. Deshalb ist es notwendig, die genauen Schadensursachen gegebenfalls durch zerstörerische Prüfmaßnahmen eindeutig nachzuweisen.
Hätte der Schadensregulierer tiefer greifende Prüfungen veranlasst, beispielsweise in ein bis zwei Teilflächenbereichen die keramischen Fliesen vom Untergrund entfernt und die gesamte Fliesenebene hinsichtlich Hohlstellen abgeklopft, so wäre aufgefallen, dass die gesamte Ebene nahezu vollflächig hohl lag, was nichts mit dem eigentlichen Wasserschadensereignis zu tun haben konnte.
In diesem Fall hätte die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen müssen, weil die Ablösungen im Randbereich nicht auf das eigentliche Wasserschadensereignis zurückzuführen waren, sondern auf:
e Mangelhafte Untergrundvorbereitungsmaßnahmen, die beheizte Calciumsulfatfließestrichoberfläche war nicht geschliffen, die so genannte Sinterschicht war immer noch vorhanden,
e fehlende ordnungsgemäße Verbundabdichtung oder sonstige Abdichtungsmaßnahmen, die die Estrichkonstruktion vor eindringender Feuchtigkeit im Feuchtraumbereich schützen sollte,
e nicht funktionsfähige Rand-/Bewegungsfugen, vorhandene Fugen waren mit Mörtelresten oder Mörtelsubstanzen verfüllt,
e fehlende ordnungsgemäße Anbindung des Duschbereiches/Nassbereiches zu den angrenzenden keramischen Fliesenebenen,
e nicht ordnungsgemäßer Verlauf eines Warmwasserfußbodenheizungsrohres im Eckbereich innerhalb der Estrichkonstruktion,
e mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu frühe Verlegung des
Bodenbelages, obwohl die Ausgleichsfeuchte der Estrichkonstruktion noch nicht erreicht war (Aufheizprotokoll konnte nicht vorgelegt werden bzw. war nicht vorhanden).
Die Schadensursache ist somit einzig und allein auf handwerkliche Fehlleistung durch den Auftragnehmer für Fliesenarbeiten zurückzuführen und nicht auf das Wasserschadensereignis, welches nur einen geringfügigen Schaden in Relation zu den übrigen vorliegenden Schäden darstellt.
