Fehlerhafte Bescheide der Vorjahre können noch bis Ende des Jahres letztmalig berichtigt werden.
Verjährungsfristen im Auge behalten
Das bayerische Finanzministerium weist darauf hin, dass für viele Steuerbescheide zum 31. Dezember 2009 die vierjährige Festsetzungsverjährungsfrist abläuft. Im Klartext bedeutet das: Fehlerhafte Bescheide der Vorjahre können unter Umständen noch bis Ende des Jahres letztmalig berichtigt werden.
Die Festsetzungsverjährung ist selbst dann zu beachten, wenn die Einspruchsfrist eines Steuerbescheids längst abgelaufen ist. Denn selbst nach Ende der Frist ist eine Änderung noch möglich, wenn zum Beispiel dem Finanzamt neue Tatsachen mitgeteilt werden oder wenn in Steuerbescheiden Tippfehler oder Zahlendreher enthalten sind (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung 401 v. 16. November 2009).
bwd-Tipp: Die Festsetzungsverjährung droht nach dem 31. Dezember 2009 für Steuerbescheide des Jahres 2004 oder für Bescheide des Jahres 2003, für die im Jahr 2005 eine Erklärung eingereicht wurde. Der bayerische Finanzminister Fahrenschon rät betroffenen Steuerzahlern zur Überprüfung ihrer alten Steuerbescheide und zur rechtzeitigen Antragstellung auf Änderung beim Finanzamt.