Fachinfo Ungeeignetes Raumklima

Ungeeignetes Raumklima gefährdet die Leistung. Für eine schadenfreie Verlegung von Bodenbelägen sind Raumtemperaturen von mindestens 18 Grad Celsius erforderlich, womit sich in der Regel eine Untergrundtemperatur von rund 15 Grad Celsius ergibt. Diese Temperaturen sollten schon einige Tage vor Verlegebeginn erreicht sein, damit gewährleistet ist, dass sich der Untergrund wirklich akklimatisiert hat. Zum Raumklima gehört nicht nur die erforderliche Temperatur, sondern auch eine entsprechende relative Luftfeuchte. Sie soll möglichst die 65-Prozent-Marke nicht übersteigen. Bei ungenügenden Temperaturen und zu hoher Luftfeuchte benötigen Vorstriche, Spachtelmassen und Ausgleichsschichten wesentlich länger zum Abbinden und Verfestigen. In Extremfällen passiert überhaupt nichts. Bei Klebstoffen können Luftfeuchten über der genannten Grenze jegliches Abbinden des Klebers verhindern, die aufgelegten Bodenbeläge werden nicht festgehalten. In diesem Fall kann der Belag sogar die Klebstofffeuchtigkeit aufnehmen, kann quellen, sich dehnen, die Kanten hochstellen und Wellen und Blasen werfen.

Grundsätzlich sollten auch die zu verlegenden Bodenbeläge akklimatisiert sein, damit sie sich dem Untergrund besser anpassen, leichter zu schneiden und zu verarbeiten sind. Rollenware ist von der Verpackung zu befreien und locker gerollt in einem klimatisierten Raum aufzustellen. Plattenware sollte ausgepackt und in kleinen Stapeln aufgeschichtet akklimatisiert werden. Das Herstellen der erforderlichen Temperaturen und der Luftfeuchtigkeit gehört nicht zu den Nebenleistungen des Bodenlegers, sondern ist Sache des Auftraggebers. Überträgt er die Aufgabe dem Auftragnehmer, z.B. das Aufstellen von Heizaggregaten oder den Einsatz von Bautrocknungsgeräten, so handelt es sich um eine „Besondere Leistung“, die entsprechend zu vergüten ist (s.a. VOB/C DIN 18365 Bodenbelagarbeiten, 4.2.10).