Bei einem Unfall mit Firmenwagen, war es bisher egal, ob sich dieser auf einer privaten oder betrieblichen Fahrt ereignete. Dies ändert sich 2011.
Unfallkosten mit dem Firmenwagen
Das gilt seit 1. Januar 2011 nicht mehr. Denn in den Lohnsteuerrichtlinien 2011 wurde in Richtlinien 8.1 Absatz 9 neu festgelegt, dass Unfallkosten nicht mehr zu den Gesamtkosten des Pkw rechnen. Findet der Unfall anlässlich einer beruflichen Fahrt statt, erhöht sich der geldwerte Vorteil nach wie vor nicht. Sobald sich der Unfall jedoch auf einer Privatfahrt ereignete und der Arbeitgeber die Unfallkosten übernimmt, erhöht sich der zu versteuernde geldwerte Vorteile um diese Unfallkosten.
bwd-Tipp: Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich bei einem Unfall anlässlich einer Privatfahrt nur um geringfügige Unfallkosten handelt. Das wäre der Fall, wenn die Unfallkosten nicht mehr als 1.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer betragen würden. In diesem Fall würde sich der geldwerte Vorteil beim Arbeitnehmer also nicht erhöhen.