Muss ein selbständiger Handwerker seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich beim Finanzamt abgeben, ist diese für Januar spätestens am 10. Februar 2015 elektronisch zu übermitteln. Doch es gibt eine Möglichkeit, diesen und weitere Abgabetermine zu verschieben. Das Zauberwort lautet: Dauerfristverlängerung.
Statt der Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln Sie dem Finanzamt bis spätestens 10. Februar 2015 einen elektronischen Antrag auf Dauerfristverlängerung. Damit das Finanzamt bei monatlicher Abgabeverpflichtung zustimmt, dass die Umsatzsteuer-Voranmeldungen immer einen Monat später eingereicht werden dürfen als gesetzlich vorgeschrieben, muss jedoch eine Sondervorauszahlung geleistet werden.
Sondervorauszahlung ist ein Muss
Sie müssen schnellstens die Zahllast zur Umsatzsteuer aus 2014 ermitteln und bis spätestens 10. Februar 2015 ein Elftel davon als Sondervorauszahlung ans Finanzamt überweisen. Doch keine Angst. Diese Sondervorauszahlung bekommen Sie wieder zurück. Diese wird auf die Zahlung aus der letzten Umsatzsteuer-Voranmeldung 2015 angerechnet.
Beispiel: Sie sind zur monatlichen Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Im Jahr 2014 mussten Sie für Umsätze 19.000 Euro ans Finanzamt abführen und konnten 4.000 Euro Vorsteuern geltend machen (= Zahllast 2014: 15.000 Euro). Möchten Sie eine Dauerfristverlängerung für 2015, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
- Übermitteln Sie den Dauerfristverlängerungsantrag 2015 elektronisch bis spätestens 10. Februar 2015 ans Finanzamt. Am besten natürlich früher, um bei technischen Problemen nicht zu riskieren, diese Frist zu versäumen.
- Überweisen Sie bis zum 10. Februar 2015 (besser früher) 1.363 Euro Sondervorauszahlung ans Finanzamt (Zahllast 2014: 15.000 Euro x 1/11).