Schäden an einem 2-Schicht-Fertigparkett Überzahnungen und Aufkantungen: Wenn der Boden heiß läuft

Im nachfolgenden Fall hat der Betrieb einer Fußbodenheizung zu Schäden am 2-Schicht-Fertigparkett geführt. Der Parkettleger kam am Ende nicht ganz ungeschoren davon. Er hatte es versäumt, vorab schriftlich über die maximale Oberflächentemperatur zu informieren.

Überzahnungen mit Hohllagen und Aufkantungen
Überzahnungen mit Hohllagen und Aufkantungen. - © Steinhäuser

Die meisten Parketthersteller weisen in ihren Technischen Merkblättern darauf hin, bis zu welcher maximalen Oberflächentemperatur die Fußbodenheizung betrieben werden darf, um Parkettschäden zu vermeiden. Der Parkettleger muss im Rahmen seiner Hinweispflicht den Bauherrn/Auftraggeber/Nutzer auf diese maximal mögliche Oberflächentemperatur (am besten schriftlich) hinweisen und die Folgeschäden aufzeigen, die bei einer Überschreitung dieser maximalen Oberflächentemperatur entstehen können.

Im nachfolgend beschriebenen Fall kam es zu einem Parkettschaden, den sich der Vermieter und Mieter einer Wohnung nicht erklären konnten. Deshalb kam es zum Rechtsstreit, bei dem ein Sachverständiger eingeschaltet wurde.

Ausgangslage

In einer Wohnung wurde auf einen beheizten Calciumsulfatfließestrich ein 2-Schicht-Fertigparkett fest verklebt. Nach der ersten Heizperiode zeigten sich erhebliche Mängel am verklebten Parkett, allerdings nur in Wohnzimmer, Küche und Flur. Im Schlafzimmer und Kinderzimmer war das Fertigparkett in einem einwandfreien Zustand.

Schadensbild: Überzahnungen, Aufkantungen und mehr

Folgende Schäden wurden bei der Vorortbegehung festgestellt: Decklamellenablösung, Rissbildung in den Decklamellen, Überzahnungen, Aufkantungen, Hohllagen. Die Abbildungen im Beitrag zeigen, dass der Parkettschaden erheblich war.

Schadensursache: zu hohe Oberflächentemperaturen

Zum Ortstermin Mitte Februar war die Fußbodenheizung in Wohnzimmer, Küche und Flur voll in Betrieb. Der Sachverständige hat sofort die Oberflächentemperaturen in der gesamten Wohnung gemessen. In Wohnzimmer, Küche und Flur lagen die Oberflächentemperaturen zwischen 30 °C bis 34 °C. Im Schlafzimmer und Kinderzimmer lagen die Oberflächentemperaturen zwischen 22 °C und 25 °C.

Überzahnungen mit Hohllagen und Aufkantungen: Auf den Punkt gebracht

In einer Wohnung wurde auf einen beheizten Calciumsulfatfließestrich ein 2-Schicht-Fertigparkett fest verklebt. Nach der ersten Heizperiode zeigten sich in drei von fünf Räumen folgende erhebliche Mängel am Parkett: Decklamellenablösung, Rissbildung in den Decklamellen, Überzahnungen, Aufkantungen, Hohllagen.

Schadensursache waren die zu hohen und somit ungeeigneten Oberflächentemperaturen. Das Fertigparkett musste vollständig erneuert werden. Der Mieter hatte den Schaden zu verantworten. Da der Parkettleger nur mündlich auf die maximale Oberflächentemperatur hingewiesen hat, trifft ihn eine Teilschuld.

Der Mieter bestätigte, dass er diese Oberflächentemperaturen ständig, also dauerhaft im Winterbetrieb einstellt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass auch einmal höhere Temperaturen eingestellt wurden, um beispielsweise das Wohnzimmer schneller aufzuheizen.

Konkave Verformung
Konkave Verformung mit Kantenbeschädigung. - © Steinhäuser

Bekanntlich ist Parkett ein hygroskopischer Werkstoff, der jahreszeitlich durch Quellung im Sommer und durch Schwindung im Winter gekennzeichnet ist. Die Quellung im Sommer erfolgt durch die Aufnahme von Feuchtigkeit aus der Umgebungsluft. Im Winter erfolgt eine Schwindung durch Abgabe der Holzfeuchte an die Raumluft. Durch die Schwindung entstehen Fugen zwischen den Parkettelementen. Besonders bei hohen Temperaturen der Fußbodenheizung trocknet das Parkett an der Unterseite intensiv aus, und es entstehen konkave Verformungen und Hohllagen. Durch die Dauerbelastung des Parketts infolge hoher Fußbodentemperaturen verliert der Klebstoff im 2-Schicht-Parkett an Festigkeit. Dadurch kommt es zu Ablösungen und Rissbildung in den Decklamellen.

Die Schadensursache in den betroffenen Parkettflächen waren die zu hohen und somit ungeeigneten Oberflächentemperaturen. In den Technischen Merkblättern/Datenblättern des Parkettherstellers ist eindeutig beschrieben, dass sein 2-Schicht-Fertigparkett bei der Verlegung auf eine Fußbodenheizung nur bis zu einer maximalen Oberflächentemperatur von 28  °C geeignet ist.

Schadensbeseitigung am 2-Schicht-Fertigparkett

Das Fertigparkett in den betroffenen Räumen musste vollständig erneuert werden. Sicherheitshalber wurde mit einer abgequarzten Reaktionsharzgrundierung grundiert, zementär gespachtelt und mit einem hartelastischen Parkettklebstoff das neue 2-Schicht-Fertigparkett geklebt.

Juristische Betrachtung

Da lediglich der Mieter die Fußbodenheizung ständig betätigt hat, hat auch nur er diesen Schaden zu verantworten. Allerdings hat der Parkettleger den Bauherrn und auch den Mieter nur mündlich auf die maximal mögliche Oberflächentemperatur von 28 °C hingewiesen. Die beteiligten Parteien haben sich geeinigt, den Fall außergerichtlich und kulant zu lösen, geschätzter Schaden ca. 3.000 Euro.

Fußbodenschäden vor Gericht

In zahlreichen Fällen führen Bauschäden zu Rechtsstreitigkeiten, die nicht selten vor Gericht landen. Das Autoren-Team Dipl.-­Ing. Wolfram Steinhäuser und Rechtsanwalt Frank Häberer stellen insgesamt 43 Schadensfälle unterschiedlicher Fußbodenaufbauten stringent nach „Schadensbild“, „Schadensursache“, „Schadensbeseitigung“ und „Juristischer Betrachtung“ vor. Die Sicht eines Sachverständigen kombiniert mit der Sicht eines Juristen macht dabei deutlich, dass die Grenze zwischen technischen und rechtlichen Fragen oft nicht leicht zu ziehen ist. Strittige Rechtsfragen lauern häufig im Hintergrund.

Damit es erst gar nicht zu kosten- und zeitintensiven Verhandlungen vor Gericht kommt, gilt es, Schäden wirksam vorzubeugen. Viele detaillierte Schadensbilder helfen dabei, Verlegefehler und damit teure Folgekosten zu vermeiden. Eine genaue Beschreibung der erforderlichen Schadensursachen macht das Werk zu einem unverzichtbaren Helfer für Parkett- und Bodenleger, wenn es um einen fehlerfreien Fußbodenaufbau und die fehlerfreie Verlegung von Bodenbelägen geht. Die abschließende juristische Betrachtung der Fußbodenschäden vermittelt den rechtlichen Hintergrund und schafft Klarheit bei der Beseitigung von aufgetretenen Mängeln und Fehlern.

„Fußbodenschäden vor Gericht“ ist zu beziehen über den Buchverlag von ­Holzmann Medien, Bad Wörishofen  (ISBN 978-3-7783-1494-4; Umfang 184 ­Seiten, Preis 39,90 €).

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    Überzahnungen mit Hohllagen und Aufkantungen
    © Steinhäuser
    Überzahnungen mit Hohllagen und Aufkantungen.
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    Überzahnung
    © Steinhäüser
    Hier ist die Überzahnung besonders deutlich sichtbar.
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    Konkave Verformung
    © Steinhäuser
    Konkave Verformung mit Kantenbeschädigung.