Tapetenhersteller und VDT müssen Kartellstrafe zahlen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nach siebenjähriger Verfahrensdauer zwei Unternehmen und den Verband der Deutschen Tapetenindustrie zu Bußgeldzahlungen verpflichtet.

Am 12. Oktober 2017 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf sein Urteil im Bußgeldverfahren gegen Vertreter der Tapetenindustrie gesprochen. Nachdem im Vorfeld drei von ursprünglich fünf Tatvorwürfen fallen gelassen wurden, stellt das Urteil laut Verband der Deutschen Tapetenindustrie (VDT) eine negative Überraschung dar.

Wie vom Kartellamt gefordert, verhängte das Gericht teils erhebliche Bußgelder gegen die beiden Unternehmen A.S. Creation und Marburger sowie persönlich betroffene Unternehmensvertreter. Auch der VDT muss eine Kartellstrafe zahlen.

"Wir sind von diesem Urteil sehr enttäuscht, denn wir sind nach wie vor der Auffassung, dass an den Vorwürfen nichts dran ist und dass unsere Branche sich rechtlich immer einwandfrei verhalten hat", kommentiert Ullrich Eitel, Vorsitzender des VDT, das Urteil. Der VDT will die schriftliche Begründung abwarten und diese genau prüfen.

Nach siebenjähriger Verfahrensdauer mit finanziellen und persönlichen Belastungen will sich die Branche laut VDT nun wieder auf die Verbraucher konzentrieren, die von den Vorteilen moderner Tapeten überzeugt werden sollen.

In einer Reaktion auf das Urteil hat Ullrich Eitel, Chef der Marburger Tapetenfabrik in Kirchhain, den Vorsitz im VDT niedergelegt.