Steuertipp Stromsteuerentlastung für 2008 beantragen

Was viele Betriebe des produzierenden Gewerbes gar nicht wissen: Sie können beim Hauptzollamt einen Antrag auf Erstattung von Stromsteuer stellen. Bei Betrieben mit sehr hohem Stromverbrauch winken hier zum Teil einige tausend Euro Rückerstattung. Der Antrag für 2008 muss jedoch spätestens bis 31. Dezember 2009 beim Hauptzollamt eingehen.

Stromsteuerentlastung für 2008 beantragen

Was viele Betriebe des produzierenden Gewerbes gar nicht wissen: Sie können beim Hauptzollamt einen Antrag auf Erstattung von Stromsteuer stellen. Bei Betrieben mit sehr hohem Stromverbrauch winken hier zum Teil einige tausend Euro Rückerstattung. Der Antrag für 2008 muss jedoch spätestens bis 31. Dezember 2009 beim Hauptzollamt eingehen.

"Der 31. Dezember 2009 kommt noch früh genug zu spät!", so die spaßige Antwort vieler Unternehmer, die den Antrag auf Stromsteuer noch stellen möchten. Doch meist kommt alles ganz anders als man denkt. Die letzten Monate des Jahres bringen häufig so viele Aufträge, dass für Bürokram kaum Zeit bleibt. Und so verzichten Jahr für Jahr tausende Betriebe auf eine Rückerstattung.

Besser ist es, sich schon einmal die Antragsformulare unter zoll.de abzurufen und wenn gerade Zeit ist, für das Jahr 2008 auszufüllen. Ob eine Erstattung winkt, rechnet das Hauptzollamt aus.

Tipp: Geht der Antrag nur einen Tag später beim Hauptzollamt ein, ist der Erstattungsanspruch verloren. Bei der Einjahresfrist handelt es sich nämlich um eine Ausschlussfrist, für die es keine Fristverlängerung gibt.