Steuererklärung 2011 Stichtag ist der 31. Mai 2012

Am 31. Mai 2012 erwartet das Finanzamt die Steuererklärungen 2011 – und zwar elektronisch übermittelt. Die elektronische Übermittlung hat einige Vorteile.

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat in einer Medieninformation vom 4.5.2012 kräftig Werbung für die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen gemacht und insbesondere folgende Vorteile herausgestellt:
  • Die elektronischen Steuererklärungen werden in der Regel schneller bearbeitet als die herkömmlichen Steuererklärungen in Papierform.
  • Nutzen Sie ein Steuererklärungsprogramm zum Ausfüllen der Erklärung, nimmt dieses Programm bereits erste Plausibilitätskontrollen vor und schlägt bei Auffälligkeiten Alarm.
  • Belege müssen Sie nur die vorgeschriebenen einreichen (Spendenquittung, Bankbeleg über anrechenbare Steuern).
  • Es besteht sogar die Möglichkeit, den Steuerbescheid elektronisch abzurufen.

bwd-Tipp: Sollte es bis zum 31. Mai 2012 mit der Abgabe der Steuererklärung 2011 knapp werden, beantragen Sie besser einer Fristverlängerung. Bis 30.9.2012 dürfte kein Problem sein, wenn Sie gute Gründe vorbringen (Arbeitsüberlastung, Belege fehlen noch, etc.).