Steuertipp Stichtag für die Erbschaftssteuerreform

Die neuen Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform sind zwar zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, dennoch profitieren auf Antrag Erben, wenn der Erbfall zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008 eintrat. Doch das Wahlrecht hat Tücken.

Stichtag für die Erbschaftssteuerreform

Die neuen Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuerreform sind zwar zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten, dennoch profitieren auf Antrag auch Erben, wenn der Erbfall zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008 eintrat. Doch das Wahlrecht hat Tücken.

Ein Wahlrecht zu haben, hört sich für betroffene Erben erst einmal gut an. Doch ob zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008 geerbtes Vermögen nun nach altem oder neuem Recht besteuert werden soll, ist nicht einfach zu entscheiden. Denn noch gibt es bezüglich der seit 1. Januar 2007 geltenden neuen Steuerregeln enormen Klärungsbedarf. Ein entsprechendes Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium steht noch aus.

Das ist bitter, weil das Wahlrecht – altes oder neues Recht – bis spätestens 30. Juni 2009 unwiderruflich ausgeübt werden muss. Der Bundesrat hat die Bundesregierung deshalb dazu aufgefordert, die Frist zur Ausübung des Wahlrechts bis zum 31. Dezember 2009 zu verlängern. Der Deutsche Steuerberaterverband weist in einer Pressemitteilung vom 6. Mai 2009 (PM 08/09) jedoch darauf hin, dass die Bundesregierung die Verlängerung der Frist abgelehnt habe.

bwd-Tipp: Drei wichtige Kriterien sollten bei der Ausübung des Wahlrechts beachtet werden:

  • Das Wahlrecht gilt nur für Erbfälle zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2008. Wer in diesem Zeitraum beschenkt wurde, kann nicht wählen.

  • Wer sich für die Anwendung des neuen Rechts entscheidet, muss wissen, dass zwar die neuen Bewertungs- und Verschonungsregeln greifen. Die persönlichen Freibeträge des Erben richten sich jedoch nach dem alten Recht.

  • Da das Wahlrecht verbindlich ist, sollte stets ein Steuerberater eingeschaltet werden, der anhand von Vergleichsberechnungen die günstigste Variante ermitteln kann.