Für Unternehmer, die von Unwettern betroffen waren, hat das Finanzministerium Baden-Württemberg Steuervergünstigungen verabschiedet.
Durch Unwetter im Juli und August wurden viele Steuerzahler geschädigt. Für Unwetter-Opfer in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Tübingen, Göppingen, im Ostalbkreis, im oberschwäbischen Raum und in der Rhein-Neckar Region hat das Finanzministerium Baden-Württemberg nun Steuervergünstigungen verabschiedet. Ein Überblick.
Betroffene Steuerzahler, die unmittelbar und nicht unerheblich durch die Unwetter im Juli und August 2013 geschädigt wurden, bekommen auf Antrag bis zum 30. November 2013 eine zinslose Stundung von Steuerschulden, müssen keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr fürchten und können mit der Herabsetzung der laufenden Vorauszahlungen rechnen.
Unterlagen vernichtet – keine steuerlichen Nachteile
Haben Handwerksunternehmer durch die Unwetterschäden im Juli und August 2013 ihre gelagerten Buchhaltungsunterlagen der letzten zehn Jahre verloren, darf ihnen daraus kein Nachteil entstehen. Des bedeutet im Klartext: Obwohl keine Belege vorhanden sind, sollen die Finanzämter den Betriebsausgabenabzug und den Vorsteuerabzug bei Betriebs- oder Umsatzsteuerprüfungen anerkennen.
Empfehlung: Bei Verlust der Buchführungsunterlagen empfiehlt es sich, dass Finanzamt zeitnah zu informieren. Denn findet Jahre später eine Prüfung des Finanzamts statt und der Unternehmer teilt dann erstmals mit, dass seine Steuerbelege dem Unwetter zum Opfer gefallen sind, ist das möglicherweise nicht glaubwürdig.
bwd Tipp: Bei zerstörtem Inventar oder für den Neuaufbau zerstörter betrieblicher Gebäude können Unternehmer Sonderabschreibungen beantragen oder bei erst in den folgenden Jahren geplanten Reparaturen steuerneutrale Rücklagen bilden.