Das Steuerjahr 2009 verjährt zum 31. Dezember. Wer noch eine freiwillige Steuererklärung abgeben möchte, sollte schnell handeln.
Steuerzahler, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen beachten, dass das Steuerjahr 2009 am 31. Dezember 2013 verjährt. Mit anderen Worten: Geht die freiwillige Steuererklärung nach dem 31. Dezember beim Finanzamt ein, gibt es keine Steuererstattung mehr.
Steuerzahler, die kaum Zeit haben, sich mit den Uralt-Unterlagen aus 2009 herumzuschlagen, können auch eine vereinfachte Steuererklärung abgeben. Hier genügt es, seinen Namen, Anschrift, Steuernummer, Nummer der Lohnsteuerkarte und Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz einzutragen. Das dauert fünf Minuten und bringt bereits bei einer Entfernung von 15 Kilometern an 230 Arbeitstagen eine Steuererstattung.
Steuererklärung immer vollständig ausfüllen
Steuerzahler, die eine freiwillige Steuererklärung für 2009 einreichen, sollten also darauf achten, dass die Steuererklärung 2009 spätestens am 31. Dezember 2013 bis 24 Uhr im Finanzamt landet – egal, ob per Post oder Fax.
bwd Tipp: Ist die Steuererklärung 2009 unvollständig, gilt sie als nicht eingegangen und die Bearbeitung kann abgelehnt werden. In der Vergangenheit versuchten nämlich Steuerzahler die Frist zu wahren, in dem sie nur den Mantelbogen der Steuererklärung auf Seite 1 ausfüllten und die anderen Anlagen im nächsten Jahr nachreichten. Das funktioniert allerdings nicht.