Steuern sparen beim Immobilienkauf

Sie planen den Kauf einer Immobilie, die Sie vermieten möchten oder den Kauf eines Eigenheims. Dann können Sie mit einer gezielten Strategie kräftig Steuern sparen.

Der erste Sparschritt beginnt schon vor dem eigentlichen Immobilienkauf. Denn wie Sie sicherlich wissen, wird neben dem Kaufpreis und den Notarkosten für Sie als Käufer auch Grunderwerbsteuer fällig. Hier die ersten Steuerstrategien beim Immobilienkauf in unserer fünfteiligen Serie.

1. Einheitliches Vertragswerk verhindern 

Erwerben Sie ein unbebautes Grundstück und der Verkäufer übernimmt mit anderen Firmen die Bebauung, liegt steuerlich ein so genanntes „einheitliches Vertragswerk“ vor. Die fatale Folge: Grunderwerbsteuer wird nicht nur auf das unbebaute Grundstück fällig, sondern auch auf die Baukosten für das noch nicht vorhandene Gebäude.

Einziger Ausweg: Sie kaufen ein Grundstück und niemand außer Ihnen selbst kann entscheiden, wie und wer baut (siehe Beispielsrechnung).

2. Notarvertrag – mit Kaufpreisaufteilung Steuern sparen  

Erstehen Sie ein bereits vorhandenes Gebäude, sollten Sie im Notarvertrag den Kaufpreis für Mobiliar, die Küche oder die Auf-Dach-Photovoltaikanlage vom Kaufpreis der Immobilie trennen. Denn Grunderwerbsteuer wird nur für den Kaufpreis des Grund und Bodens und des Gebäudes fällig.

Beispiel: Sie kaufen ein Reihenhaus für 150.000 Euro. In diesem Kaufpreis ist auch der Kaufpreis für eine hochwertige Küche mit einem Wert von 15.000 Euro, für eine Sauna im Wert von 3.000 Euro und mehreren Möbelstücken und Lampen im Wert von 2.000 Euro enthalten. Ohne Aufteilung des Kaufpreises werden bei einem Grunderwerbsteuersatz von 6 Prozent 9.000 Euro Steuern fällig (6 Prozent von 150.000 Euro). Wird im Notarvertrag das Inventar ausgewiesen, müssen nur noch 7.800 Euro Grunderwerbsteuer ans Finanzamt überwiesen werden (6 Prozent von 130.000 Euro).

3. Grunderwerbsteuersatz im Auge behalten 

Planen Sie 2017 den Kauf einer Immobilie in Thüringen, müssen Sie im Vergleich zum Jahr 2016 tiefer in die Tasche greifen. Denn die Grunderwerbsteuer klettert in diesem Bundesland am 1.1.2017 von derzeit 5 Prozent auf 6,5 Prozent. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro macht das immerhin einer Mehrbelastung von 3.000 Euro aus.

Ausweg: Unterzeichnen Sie den Notarvertrag bereits 2016, gilt stets noch der Grunderwerbsteuersatz, selbst wenn Übergang von Nutzen und Lasten oder die Kaufpreiszahlung erst 2017 erfolgt. Entscheidend für den Grunderwerbsteuersatz ist immer das Jahr, indem Sie Ihre Unterschrift unter den Notarvertrag setzen.