Teppichboden Stellen Musterverzüge bei kleingemusterten textilen Bodenbelägen einen Mangel dar?

Gerade bei kleingemusterten textilen Bodenbelägen kommt es bei der Verlegung im Nahtbereich der einzelnen Bahnen oft zum sogenannten Reißverschlusseffekt. Wie dieser zustande kommt und ob dies ein Mangel ist, erklärt bwd-Experte Dominik Kison.

Dominik Kison
Dominik Kison. - © bwd

Experte Dominik Kison: Gerade bei kleingemusterten textilen Bodenbelägen kommt es bei der Verlegung im Nahtbereich der einzelnen Bahnen oft zum sogenannten Reißverschlusseffekt. Dieser basiert auf Abweichungen des Rapports, wird jedoch oft von Bauherrn oder der Bauleitung als Mangel beanstandet.

Während man früher davon ausgegangen ist, dass sich diese materialbedingten Musterabweichungen im Rahmen der Verarbeitung durch den Verleger ausspannen lassen, ist dies aufgrund heutiger Beschaffenheiten der textilen Beläge – wenn überhaupt – nur in einem äußerst geringen Umfang möglich.

Geringfügige Musterverzüge sind kein Mangel

Aus diesen Gründen sind nach der Verarbeitung verbleibende geringfügige Verzüge daher als materialtypisch und somit als unvermeidlich einzustufen. Unter Berücksichtigung dessen ist dieses Erscheinungsbild nicht als Mangel zu bewerten.