Private Altersvorsorge Sonderausgabenabzug für Selbständige

Selbständige Handwerker, die privat fürs Alter vorsorgen, profitieren vom Sonderausgabenabzug. Wie sich Beitragszahlungen steuerlich auswirken.

Selbständige Handwerker, die privat fürs Alter vorsorgen möchten, haben häufig die Qual der Wahl. Schließen Sie einen Rürup-Rentenvertrag ab oder einen Riester-Vertrag? Wie sich die Beitragszahlungen jeweils steuerlich auswirken.

Sonderausgabenabzug bei Rürup-Rentenvertrag

Leistet ein selbständiger Handwerker Beitragszahlungen in einen Rürup-Rentenvertrag, dürfen davon im Jahr 2013 Sonderausgaben in Höhe von 76 Prozent geltend gemacht werden, höchstens jedoch 15.200 Euro/30.400 Euro (ledig/verheiratet). Der Sonderausgabenabzug für Beitragszahlungen klettert jedes Jahr um zwei Prozentpunkte.

Beiträge in Riester-Rentenvertrag

Ein Selbständiger ist grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig. Deshalb hat ein Selbständiger auch keinen Anspruch auf staatliche Zulagen. Doch es gibt ein Hintertürchen. Der unmittelbare Anspruch auf Riester-Zulage nach § 79 Satz 2 EStG. Dazu muss der Ehegatte des Selbständigen rentenversicherungspflichtig sein, einen Riester-Vertrag abschließen und seine Mindestbeiträge einbezahlen.

In diesem Fall kann der Selbständige ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließen und die Mindestbeiträge von jährlich 60 Euro leisten. Dadurch winkt die Riester-Zulage von 154 Euro pro Jahr und die Kinderzuzlage je Kind von 185 Euro (bei Geburt ab 2008: 300 Euro).

bwd Tipp: Den abgeleiteten Riester-Zulagenanspruch nach § 79 Satz 2 EStG gibt es neuerdings auch für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Denn Ehepartner und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden künftig in allen einkommensteuerlichen Bereichen gleichbehandelt.