Spät dran? So vermeiden Sie Zuschläge

Selbstständige, die ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben haben, müssen Zuschläge zahlen. Doch es gibt Hintertürchen.

So vermeiden Sie Zuschläge

In den letzten Tagen erhielten Millionen Steuerzahler vom Finanzamt die Aufforderung zur Abgabe ihrer Steuererklärungen für 2010. Grundsätzlich hätten die Steuererklärungen von Selbständigen für 2010 am 31. Mai 2011 beim Finanzamt eingehen müssen.


Doch viele Steuerzahler haben diese Frist nicht geschafft. Deshalb haben sie eine erste Mahnung vom Finanzamt mit einer Fristsetzung bis Ende Juli erhalten. Wer eine solche Mahnung erhalten hat, sollte darauf folgendermaßen reagieren:

• Wer steuerlich erstmals beraten wird und seine Steuererklärungen für 2010 erstmals von einem Steuerberater erstellen lässt, sollte das Finanzamt schriftlich auf diesen Umstand hinweisen. Denn in diesem Fall gibt es eine automatische Fristverlängerung bis 31. Dezember 2011.

• Ist ein selbständiger Handwerker steuerlich ohne Beratung, kann dennoch ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Der Antrag dazu sollte schriftlich gestellt. In diesem Antrag sollten die Gründe für die begehrte Fristverlängerung detailliert aufgeführt sein. Bei plausiblen Gründen steht einer Fristverlängerung bis 30. September 2011 nichts entgegen.

• Steuerzahler, die in der Vergangenheit bereits durch verspätete Abgabe ihrer Steuererklärungen negativ aufgefallen sind, können auch einen Fristverlängerungsantrag stellen. Gute Karten hat, wer angibt, dass noch nicht alle steuerlich notwendigen Unterlagen vorliegen (Bescheinigungen der Bank, Spendenquittungen, etc.).

bwd-Tipp: Auf die Mahnung nicht zu reagieren, ist keine gute Idee. Denn in diesem Fall wird das Finanzamt ein zweites Mal die Abgabe der Steuererklärung anmahnen. Bei Bearbeitung der Erklärung ist dann die Festsetzung von Verspätungszuschlägen vorprogrammiert. Durch einen Antrag auf Fristverlängerung fällt das Risiko für einen Verspätungszuschlag dagegen weg.