Steuertipp So bleiben Geschenkgutscheine steuerfrei

Wenn außertarifliche Gehaltserhöhungen nicht drin sind, halten viele Betriebe ihre Mitarbeiter mit steuerfreien Extras bei Laune. Sehr beliebt sind Geschenkgutscheine. bwd sagt Ihnen, was dabei zu beachten ist.

So bleiben Geschenkgutscheine steuerfrei

Wenn außertarifliche Gehaltserhöhungen nicht drin sind, halten viele Betriebe ihre Mitarbeiter mit steuerfreien Extras bei Laune. Sehr beliebt sind Geschenkgutscheine. Was müssen Arbeitgeber dabei beachten?


Die Antwort darauf gegeben haben jetzt die Richter des Finanzgerichts München. Danach stellen an Arbeitnehmer ausgegebene Geschenkgutscheine, die bei Dritten eingelöst werden dürfen, in zwei Fällen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar: Wenn die Gutscheine nicht auf eine nach Art und Menge konkret bezeichnete Sache lauten oder wenn der Gutschein ohne konkrete Bezeichnung der zu beziehenden Ware lediglich einen Geldbetrag ausweist.


In beiden Fällen ist der Gutschein wie Bargeld zu behandeln. Und bei Barzuwendungen wird ohne Wenn und Aber Lohnsteuer fällig (FG München, Urteil v. 3. März 2009, Az. 8 K 3213/07).


bwd-Tipp: Bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat steuerfrei sind Geschenkgutscheine nur dann, wenn die Gutscheine auf eine nach Art und Menge konkret bezeichnete Sache lauten und keinen Geldbetrag ausweisen (z.B. 30 Liter Benzin).