Ist es sinnvoll, nach der Anbringung von einteiligen Fußleisten sichtbare Zwischenräume mit Dichtmassen zu schließen?
bwd-Experte Dominik Kison: Bei der Anbringung von einteiligen, nicht flexiblen Sockelleisten sind sichtbare Fugen zwischen der Oberkante des Fertigfußbodens und der Unterkante der Sockelleiste unvermeidlich. Sofern diese Abweichungen innerhalb der zulässigen Toleranzen nach DIN 18 202 liegen, gibt es hier auch keinen Mangel, der beseitigt werden muss. Jedoch muss auch hier mit Augenmaß vorgegangen werden, da ansonsten beispielsweise bei einem Nennmaß von 4 m Fugenabstände von bis zu 10 mm nach Norm zulässig wären, was jedoch verständlicherweise keinem Kunden zu vermitteln ist. Daher macht eine Festlegung über die maximal zulässigen Abstände zwischen Oberkante Belag und Unterkante Leiste wenig Sinn.
In der Praxis hat sich bewährt, dass hier ein Abstand von 2 mm in der Regel unauffällig ist, bei 3 mm muss der Gesamteindruck berücksichtigt werden und bei allem was darüber hinausgeht, bedarf es einer angemessenen Lösung.
