Der interessante Schadensfall Schwarzkleber: Fugen und Stöße des Parketts verfärbten sich

In einem Gebäude aus den 50er-Jahren sollte ein Parkettboden überarbeitet werden. Doch ganz so einfach war das nicht, wie sich zeigte, denn das Parkett war mit Schwarzkleber verklebt. Die Falle der Reaktivierung des Bitumenklebers schnappte zu.

Verfärbungen in Fugen und Stößen Parkett
Das Bild zeigt die gerügten Verfärbungen in den Fugen und Stößen des Parkettbodens. - © Dieter Humm

Eine Baufirma hatte einem Parkettleger die Überarbeitung eines Parkettbodens anvertraut. Das Gebäude, in dem das Parkett lag, war ein typischer Wohnblock aus der Nachkriegszeit. In diesen 50er-Jahre-Bauten waren meist die Holzbalkendecken bereits durch Betondecken abgelöst worden. Die Parkettböden wurden aber oft noch auf eine Unterkonstruktion aus Lagerhölzern genagelt. Die Verklebung auf einen meist auf Trennlage ausgeführten Estrich hat sich zu dieser Zeit gerade erst als neue Technik entwickelt.

Bitumenkleber für die Parkettverlegung

Die in den 50er-Jahren zum Einsatz kommenden Klebstoffe basierten meistens auf Bitumen und wurden landläufig als „Schwarzkleber“ bezeichnet. Ihr Vorteil war die Eigenschaft, sich auch kalt verarbeiten zu lassen. Für die Verleger stellte dies damals eine erhebliche Arbeitserleichterung gegenüber der Verlegung in Heißbitumen dar. Um die kalte Verstreichbarkeit zu ermöglichen, waren jedoch erhebliche Lösemittelanteile erforderlich. Die so erreichte Plastizität sollte dann aber im Laufe des Parkettlebens mehr und mehr verloren gehen, wie die Erfahrung zeigt: Nach Jahrzehnten der Nutzung führte die zunehmende Versprödung zu einem Verlust der Klebekraft, schlussendlich verband nur noch eine mechanische Verkrallung die Parkettstäbe mit dem Estrich. Trotzdem haben diese Parkettböden bei günstigen Umständen bis heute überlebt und stehen immer wieder zur Überarbeitung an.

Ausgangslage: geöltes und mit Fugenkitt gespachtelter Parkettboden

Im gegebenen Fall hatte der Handwerker das Parkett geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Nutzschichtdicke von circa 1 cm oberhalb der Nuten eine Überarbeitung durch Schleifen noch leicht hergeben würde.

Für die Oberflächenbehandlung wollte der Parkettleger wegen der Gefahr von Blockabrissen aufgrund von Kantenverleimung statt eines Wasserlacks ein ölbasiertes System einsetzen. Um den Boden auch schön erscheinen zu lassen und eine hygienisch einwandfreie Fläche zu erreichen, wollte er den Parkettboden mit Fugenkitt sorgfältig spachteln. Diese Vorgehensweise sollte auch das unkontrollierte Eindringen von Öl im Fugenbereich verhindern. Der Parkettboden wurde gemäß dieser Planung überarbeitet und alle Beteiligten waren zunächst mit dem Ergebnis hochzufrieden.

Schadensbild: verfärbte Fugen und Stöße des Parketts

mürber Fugenkitt
Der eingespachtelte, mürbe gewordene Fugenkitt lag teilweise locker in den Fugen. - © Dieter Humm

Nach wenigen Wochen traten dann aber unerklärliche Effekte auf: Die Fugen und Stöße des Parketts verfärbten sich zusehends auffällig. Auch die Fugen zeigten sich teilweise wieder deutlich.

Zur Beurteilung des Schadensbildes wurde einvernehmlich ein Sachverständiger herangezogen. Beim Ortstermin ließen sich die Verfärbungen der Fugen und Stöße nicht übersehen. Auch die spröde gewordene Verkittung lag teilweise locker in den Fugen und würde beim Staubsaugen mehr und mehr verloren gehen.

Parkettleger tappte in die Falle der Reaktivierung des Bitumenklebers

Als Ursache der Verfärbungen stellte der Sachverständige nach einer kurzen Prüfung fest: Die Lösungsmittel des verwendeten Parkettöls hatten den alten Kleber angelöst und dunkle Inhaltsstoffe des alten Bitumenklebers waren durch Kapillarwirkung an die Oberfläche des Parketts gezogen worden. Diese mögliche Wechselwirkung war dem Handwerker so nicht bekannt gewesen. Auch mit einem Öl-Kunstharzsiegel wäre dasselbe negative Ergebnis eingetreten. Bei dem Versuch, die Kantenverleimung zu vermeiden, war der Parkettleger in die Falle der Reaktivierung des Klebers getappt.

Ein weiterer Beitrag zum Schadensbild geht aber auch auf das Konto des reichlich eingespachtelten Fugenkitts. Die mit dem Trocknungsschwund des wasserbasieren Fugenkitts verbundenen Risse hatten für den reaktivierten Kleber die notwendigen Kapillaren auch da geschaffen, wo die vormaligen Schwundfugen einen solchen Effekt nicht gezeigt hätten.

Auf den Punkt gebracht

  • Schwarzkleber sind potenziell gesundheitsgefährdend.
  • Die Klebekraft alter Schwarzkleber ist heutzutage meist erschöpft.
  • Fugen bei Altparkett können durch Verkitten schadensträchtig werden.

Sanierung des Parkettbodens

Aus Sicht des Sachverständigen ist die Überarbeitung eines mit Schwarzkleber verlegten Bodens immer mit einer Prüfung auf schädliche Inhaltsstoffe zu verbinden. Die sogenannten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe, kurz „PAK“ genannt, sind durch eine labortechnische Untersuchung nachweisbar. Werden dabei bedenkliche Werte ermittelt, ist wegen der Gefahr für die Gesundheit der Betroffenen ein besonderes Sanierungskonzept zu planen.

Sind die Werte unbedenklich, kann mit elastisch eingestelltem Fugenmaterial ein Fugenverschluss da ausgeführt werden, wo es notwendig ist.

Die Oberflächenbehandlung kann mit wasserbasierten Produkten erfolgen, falls diese keine schädliche Kantenverleimung ergeben. Beim Einsatz eines Ölprodukts ist eine Applikation zu wählen, die das Öl nicht in die Fugenbereiche hineindrückt. Eine Sanierung ist damit zwar technisch möglich, setzt aber besondere Produkte und ein besonderes handwerkliches Können voraus.

Im gegebenen Fall kam der Handwerker mit einem blauen Auge davon. Sein Aufraggeber scheute weiteren Aufwand und ließ die Sache auf sich beruhen.