E-Bilanz Schonfrist läuft aus

Ab 2013 müssen die Bilanzdaten in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt werden. Tipps zur Vorgehensweise lesen Sie hier.

Die Schonfrist für bilanzierende Unternehmer zur E-Bilanz läuft aus. Im Klartext bedeutet das, dass die Bilanz für 2013 in elektronischer Form ans Finanzamt übermittelt werden muss. Wer seine Bilanz weiterhin in Papierform einreicht, riskiert eine Strafe oder muss frühzeitig einen Härtefallantrag stellen.

Die Übermittlung der Bilanzdaten 2013 in elektronischer Form funktioniert leider nicht auf Knopfdruck. Unternehmer müssen vorher die richtigen Konten bebuchen und eine EDV-Buchhaltung wählen, die die Daten im XBRL-Standard ans Finanzamt übermitteln kann. Diese Umstellung – vor allem die Anpassung des Kontenrahmens auf die E-Bilanz-Vorgaben – sollte so früh wie möglich erfolgen. Schlimmstenfalls müssen nämlich bestimmte Konten gesplittet werden, was beim Jahresabschluss zu Umbuchen und zur Untersuchung jeder einzelnen Buchung führen kann. Das ist zeit- und kostenintensiv.

Drei Schritte zur E-Bilanz

Haben Sie sich noch gar nicht mit dem Thema E-Bilanz beschäftig, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

  • Bestimmen Sie zwei Mitarbeiter, die sich mit dem Thema E-Bilanz befassen sollen.
  • Kontaktieren Sie den Anbieter für Ihre Buchhaltungssoftware und klären Sie, ob für Sie bereits ein neuer Kontenrahmen vorliegt und ob die Buchhaltung E-Bilanzfähig ist.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, worauf Sie den Rest des Jahres in Punkto E-Bilanz achten müssen (Umbuchungen, etc.).
bwd Tipp: Planen Sie in Kürze die Aufgabe Ihres Betriebs oder buchen noch per Hand, sprechen Sie Ihren Steuerberater an, ob Sie ein Kandidat für einen Härtefallantrag sind. Wenn ja, akzeptiert das Finanzamt bei Ihnen weiter die Papierbilanz.