Schätzung: Was jetzt zu tun ist

Wenn das Finanzamt den Gewinn zuschätzen will, verheißt das nichts Gutes. Lesen Sie, wie Sie in diesem Fall reagieren sollten.

Schätzung: Was jetzt zu tun ist

Kommt das Finanzamt aufgrund interner Betriebskennzahlen zu der Auffassung, dass Einnahmen verkürzt wurden, drohen Zuschätzungen zum Gewinn und zum Umsatz. Doch damit nicht genug. Im zweiten Schritt schaltet sich meist noch die Steuerfahndung bzw. die Bußgeld- und Strafsachenstelle ein. Um weitere Schätzungen zu vermeiden, sollte auf eine tatsächliche Verständigung gedrängt werden.


Bei einer tatsächlichen Verständigung legen Finanzamt und Unternehmer verbindlich fest, wie Zuschätzungen in der Zukunft festzusetzen sind. Ohne eine tatsächliche Verständigung droht nämlich folgendes Szenario.


Beispiel: Aufgrund von Auswertungen interner Betriebskennzahlen schätzt das Finanzamt beim Gewinn und Umsatz 2005 bis 2008 zu. Wird keine tatsächliche Verständigung über die Zuschätzung für die Jahre 2009 bis jetzt getroffen, kann das Finanzamt erneut eine Betriebsprüfung für dieses Jahre anordnen und deutlich höher schätzen.



bwd-Tipp: Bei der tatsächlichen Verständigung gibt es folgende grundlegende Voraussetzungen, die unbedingt eingehalten werden müssen:


• An der tatsächlichen Verständigung müssen die zeichnungsbefugten Personen vom Finanzamt teilnehmen (Prüfer, Sachgebietsleiter des Prüfers) und der Unternehmer bzw. sein vertretungsberechtigter Steuerberater

• Sie ist schriftlich festzuhalten und von allen Beteiligten zu unterzeichnen

• Ändern sich die Verhältnisse oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen, greifen die getroffenen Vereinbarungen nicht mehr