Aus den Fehlern anderer lernen Schäden an WPC-Terrassendielen

Polymergebundene Faser-Verbundwerkstoffe, kurz WPC genannt, erfreuen sich als Balkon- und Terrassendielen steigender Beliebtheit. An die Planung und Ausführung werden allerdings hohe Anforderungen gestellt, wie dieser Schadensfall zeigt.

nasse Terrasse Meterstab zeigt auf Schäden auf der Terrasse
Blick auf die Terrasse aus WPC mit Verformungen, Rissen und großen Fugenspalten. - © iba-Institut

In diesem Fallbeispiel zu Schäden an WPC-Terrassendielen geht es um Verformungen, Risse und große Fugenspalten. Das Einfamilienwohnhaus wurde im Jahr 1992 errichtet. Die Terrasse im Outdoor-Bereich vor dem Wohnzimmer wurde in Eigenleistung aus einer Bodenplatte aus Stahlbeton, erdberührt, hergestellt und darauf keramische Fliesen verlegt. Die Zuwegung in den tieferliegenden Gartenbereich erfolgte dabei über eine der Terrasse zugehörigen Treppenanlage, die in gleicher Art und Weise errichtet worden ist.

Nach 24 Jahren der Nutzung sollte auf der Terrasse ein neuer Oberboden einschließlich der Treppenanlage in den Gartenbereich hergestellt werden. Daher wurde von einem Fachbetrieb ein Angebot eingeholt und der Auftrag erteilt, WPC-Terrassendielen im Farbton Anthrazit einschließlich Unterbau zu liefern und zu montieren.

Mängelrüge zu Schäden an WPC-Terrassendielen

Nach Auftragserteilung wurden die Terrassendielen Mitte Juni 2016 und die Treppe in den Garten im September 2016 verlegt. Bereits in 2017 sei es dann zu Auffälligkeiten gekommen, sodass der Auftraggeber entsprechende Mängelrügen gegenüber dem Auftragnehmer dargelegt hatten.

Der Auftragnehmer sah sich jedoch nicht in der Verantwortung. Die Mängelrügen bleiben ohne Reaktion: Es gebe keine Fehler bei der Ausführung und man habe sich an die Vorgaben des Herstellers gehalten. Zur Klärung des Schadens und der Verursacherfrage wurde ein Sachverständiger des iba-Institut beauftragt.

Schadensbilder: Formveränderungen, Rissbildungen, Fugenspalten

Zur Befunderhebung hat der Sachverständige die WPC-Dielen auf der Terrasse in Augenschein genommen und inspiziert. Dabei resultierten folgende Befunde:

Der Terrasse vorgelagert ist eine Treppenanlage, welche auch aus den WPC-Dielen und entsprechendem Zubehör besteht. Dabei sind die Tritt- und Setzstufen sowie die seitlichen Wangen unter Ausbildung von Fugen (> 5,0 mm bis < 20,0 mm) montiert worden. Auffällig war dabei, dass Befestigungsmittel (Schrauben) entweder fehlten oder die Schraubenköpfe mehrere Millimeter (> 2,0 mm bis < 3,0 mm) aus der Oberfläche der Trittstufen bzw. umlaufenden Profile herausragten. Hier besteht beim Begehen der Treppe Stolper- und Sturzgefahr und es können sich Personen bei Barfußnutzung verletzen. Dieser Sachverhalt war auch an anderen Teilflächenbereichen der Terrasse zu konstatieren.

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    Schäden an Terrassendielen - kein ausreichendes Gefälle
    © iba-Institut
    Kein ausreichendes Gefälle auf der Terrasse.
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    Schäden an Terrassendielen: unterschiedliche Fugenbreiten
    © iba-Institut
    Unterschiedliche Fugenbreiten an den WPC-Dielen von größer als 4 mm.
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    Schäden an Terrassendielen Fugenbreiten weniger als 12 mm
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    Unterschiedliche Fugenbreiten zwischen den WPC-Dielen bis zu 12 mm.
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    Schäden an Terrassendielen Risse
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    WPC-Dielen mit Rissen bis zu einer Rissbreite von 1,56 mm.
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    nasse Terrasse Meterstab zeigt auf Schäden auf der Terrasse
    © iba-Institut
    Blick auf die Terrasse…
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Auf der Treppenanlage bzw. zu den bodentiefen Fenster-und Türelementen des Einfamilienwohnhauses hin wurden die WPC-Terrassendielen mit Hohlkammersystem im Farbton Anthrazit quer verlaufend zum Gebäude in Richtung der Längsachse mit einem umlaufenden Fugenabstand zueinander verlegt. Infolge der Witterungsverhältnisse und ergiebigen Regenereignissen am Morgen des Gutachtertermins waren die Terrassendielen mit Wasserlachen beaufschlagt.

Teilweise wiesen die Terrassendielen Formveränderungen auf. In der Breite als auch auch in der Länge zeigen sich konkave Aufschüsselungen. In diesen Aufschüsselungen sammelt sich nun das Regenwasser pfützenartig. Diese Pfützenbildungen waren auch deswegen auffällig, weil eine Überprüfung zeigte, dass die Terrassendielen im Gefälle bzw. mit Neigung zum Gartenbereich verlegt wurden. Dabei zeigt sich zunächst von den bodentiefen Fenster-/Türelementen des Gebäudes unterhalb des Vordachs ausgehend kein Gefälle auf den ersten Reihen der Terrassendielen, dann ein gering ausgebildetes Gefälle und zur Treppenanlage hin dann eine größere Neigung der Terrasse.

Achtung Stolperfalle: Häufige Fehler bei der Verlegung von Terrassenbelägen

Ein häufiges Schadensbild bei Balkon- und Terrassenbelägen sind Überzahnungen zwischen einzelnen Dielen. Dadurch kann es zu Sturz- und Stolpergefahren beim Begehen kommen. Weiteres Ärgernis ist nicht selten, dass unterschiedlich breite Fugen zwischen den einzelnen Dielen vorliegen. Dadurch kann es insbesondere bei Begehen mit Stöckelschuhen oder Schuhwerk mit schmalen Absätzen wiederum zu Unfallgefahren kommen. Bei Balkonbelägen ist dann nicht auszuschließen, dass auch Gegenstände zwischen die Fugenspalten hindurchfallen können (z.B. schmale Messer von Besteck). Auch ist die Rutschsicherheit häufig ein Thema. Für Balkone und Terrassen kann dabei mindestens die Bewertungsgruppe für die Rutschgefahr R9 in Ansatz gebracht werden.

Nach den allgemein anerkannten Regeln des Fachs darf der Höhenunterschied zwischen benachbarten Terrassendielen an Längs- und Querstößen zum Zeitpunkt der Verlegung max. 3,0 mm betragen (vgl. Abschnitt 4.4, Broschüre „Terrassen- und Balkonbeläge. Produktionsstandards und Anwendungen 2. Auflage“).

Schließlich wird in o.g. Broschüre unter Abschnitt „7. Planung“ wie folgt verwiesen: „Für die Planung und Ausführung von Balkonen empfiehlt es sich, die „Fachregeln des Zimmererhandwerks 02 Balkone und Terrassen“, herausgegeben vom Bund Deutscher Zimmermeister (BDZ) (Verlag u. Vertrieb: www.fg-holzbau.de) und die DIN 68800-2 baulich-konstruktiver Holzschutz zu beachten.

In den „Fachregeln I 02 Fachregeln des Zimmererhandwerks Balkone und Terrassen“ wird hierzu ausgeführt unter Abschnitt 9 Bauteilanforderungen: „Längs- und Querstöße sind so auszubilden, dass der Höhenunterschied zwischen benachbarten Brettern zum Zeitpunkt des Einbaus maximal 2 mm beträgt. … Sofern nicht anderes vereinbart, muss die Fugenbreite zum Zeitpunkt des Einbaus mindestens 6 mm und maximal 10 mm betragen.“... „Längsstöße von Belagbrettern müssen offen, mit einer Fuge von mindestens 6 mm und maximal 10 mm ausgeführt werden“.

Auf ausreichend dimensionierte Entwässerung achten

Aus den herstellerseitigen Verlegeanleitungen kann z.B. entnommen werden unter „Allgemeine Hinweise ... Gefälle und Entwässerung: Wenn bei der Verlegung das vorgeschriebene Mindestgefälle von 2 % (2 cm pro m) nicht eingehalten wird, sind ausschließlich Massivdielen zu verwenden, da Staunässe im Hohlkammersystem zu dauerhaften Folgeschäden führen kann. (Dimensionsänderung, Aufschüsseln und Frostabsprengung). Dies gilt für sämtliche Verlegevarianten.

Wichtig: In jedem Fall ist auf eine ausreichend dimensionierte Entwässerung zu achten. Vermeiden Sie Wasserrückstau und gewährleisten Sie auch bei Starkregen einen vollständigen Abfluss. Grundsätzlich muss beim Bau von Terrassen ein Gefälle von mind. 2 % berücksichtigt werden, damit jegliches Wasser vom Gebäude wegfließen kann. Auch der Verlauf der späteren Dielen sollte dem Gefälle folgen, um die reinigende Wirkung der Dielen durch Regennässe zu nutzen (…)“.

Infolge der Aufschüsselungen der Terrassendielen zeigen sich an Kopffugen der Elemente auch Absenkungen mit Höhenversätzen einzelner aneinander angrenzender Terrassendielen (> 3 mm bis < 5 mm). Ferner zeigen sich an mehreren Terrassendielen in der Fläche und an der Treppenanlage verschiedene Rissbildungen und Rissmarkierungen (Rissbreite > 0,1 mm bis < 2,5 mm). Betroffen waren fünf Terrassendielen mit Rissbildungen verschiedener Rissbreite auf der Terrasse als solcher und eine Terrassendiele mit Rissbildung auf einer Trittstufe der Treppenanlage.

Umlaufend um die Terrassendielen zeigen sich Fugenspalten zwischen den Elementen von partiell > 2,0 mm bis lokal < 12,0 mm sowie im Mittel von 8,0 mm bis 10,0 mm. In Bereichen von Terrassendielen mit Rissbildungen zeigen sich auch dachziegelartige Verformungen der Elemente im Bereich von Kopffugen zu benachbarten und angrenzenden Terrassendielen.

Terrassenbeläge aus WPC: Wartung und Instandhaltung?

Häufiges Thema bei Balkon- und Terrassenbelägen ist eine Aussehensveränderung der WPC-Terrassenbeläge. Aufgrund der werkseitigen Beschaffenheit der polymergebundenen Faser-Verbundwerkstoffe (WPC Wood Polymer Composites) ist eine Permanent-Einpflege oder (pigmentierte) Versiegelung in der Regel nicht erforderlich. Keinesfalls sollte ohne herstellerseitige Zustimmung eine Oberflächenbehandlung stattfinden! Der Auftraggeber sollte vom bodenlegenden Handwerk als Auftragnehmer über die Vorgehensweise und Notwendigkeiten der Pflege und Wartung informiert sein und hierzu entsprechende Anleitungen der Hersteller von WPC-Terrassendielen übergeben.

In den herstellerseitigen Verkaufsunterlagen und Prospekten wird zur Auslobung der Eigenschaften beschrieben: „Die WPC-Terrassendielen sind sehr rutschfest sowie splitter- und spaltfrei. Auch zeitintensives Streichen ist nicht erforderlich“. Weiterhin heißt es: „Produkte aus dem Holz-Kunststoffverbundwerkstoff können aufgrund des hohen Holzanteils und der Bürstung natürliche Farbunterschiede aufweisen – die Farbtöne der einzelnen Dielen können voneinander abweichen. Dieser Prozess wird durch Regen und UV-Strahlen vorangetrieben. Nach diesem natürlichen Bewitterungsprozess stabilisiert sich jedoch der Farbton … und eine Farbbeständigkeit ist gewährleistet. … Bitte beachten Sie: Bei überdachten oder halb-überdachten Flächen können Wasserränder/-flecken entstehen. Grundsätzlich müssen die Terrassendielen je nach Lage zwei- bis dreimal im Jahr vorzugsweise mit einem Hochdruckreiniger gereinigt werden“. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der Auftraggeber vom bodenlegenden Handwerk über die Vorzüge und Eigenschaften von WPC-Dielen ausreichend gut informiert wird und auch über die Erfordernisse der Pflege und Wartung in Kenntnis ist.

Im Bereich von pfützenartig stehendem Wasser durch Beregnung waren für die Terrassendielen konkave Formänderungen mit 3,0 mm bis 5,0 mm und im Bereich der in der Länge konkav verformten Terrassendielen Verformungen von > 5,0 mm bis < 7,0 mm zu konstatieren. Auffällig war in diesem Zusammenhang, dass im Bereich unterhalb des Dachüberstands die Terrassendielen infolge der Beregnung so gut wie gar nicht mit Wasser beaufschlagt vorliegen und sich hier auch keinerlei Formänderungen und keine Aufschüsselungen eingestellt hatten.

Den gesamten Beitrag lesen Sie in bwd 4-24

Der komplette Artikel "Schäden an Terrassendielen" erscheint mit einem weiteren Fallbeispiel zu Farbtonänderungen und Verschmutzung von Terrassen in der April-Ausgabe von bwd. Da erfahren Sie auch, welche Regelwerke für Balkon- und Terrassenbeläge gelten.

Schadensbehebung: Vollständiger Rückbau und Erneuerung der WPC-Terrassendielen

Um die festgestellten Schäden

  • Rissbildungen in einzelnen Terrassendielen,
  • Höhenversätze zwischen einzelnen Terrassendielen und
  • fehlerhafte Fugenbreiten umlaufend und zwischen den Terrassendielen

beheben zu können, ist der vollständige Rückbau und die Erneuerung der WPC-Terrassendielen einschließlich der Treppenanlage als Zuwegung zum Garten erforderlich. In dem Schadensfall war die Ursache der Schäden fehlerhafte Planung und Ausführung, mit teuren Folgen für den Auftragnehmer. Der Schaden hätte also bei ausreichender Sachkenntnis und Beachtung von Regelwerken und Verlegeanleitung vermieden werden können.

Der Autor

Hans Joachim Rolof ist ö.b.u.v. Berufssachverständiger in der iba-ING. Hans-J. Rolof GmbH, Düsseldorf. Koblenz. Stuttgart.