Finanzamt Rückendeckung vom Bundesfinanzhof

Die steuerliche Wirksamkeit des Fahrtenbuches kippt, wenn man die Aufzeichnungen nur lose führt. Das stellte der Bundesfinanzhof klar.

Rückendeckung vom Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof stärkte damit dem Finanzamt bei seiner strengen Prüfung nun den Rücken. Danach kippt die steuerliche Wirksamkeit des Fahrtenbuchs, wenn das Fahrtenbuch nachträglich noch geändert werden kann und wenn die Aufzeichnungen nur lose geführt werden. In dem Streitfall vor dem Bundesfinanzhof notierte sich der Unternehmer sämtliche Fahrten in einer MS-Excel-Datei und bewahrte zusätzlich die handschriftlichen Aufzeichnungen auf, aus denen die Eintragungen stammten.


Die Richter des Bundesfinanzhofs stellten klar, dass die Anforderungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nicht vorliegen, weil es zum einen lose geführt wurde und zum anderen nachträglich ohne weiteres manipulierbar war (BFH, Beschluss v. 12.7.2011, Az. VI B 12/11; NV; veröffentlicht am 14.9.2011).