Aktuell hat die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) das zwölfseitige Merkblatt „Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung“ mit Stand März 2016 veröffentlicht. Das Merkblatt wird von weiteren maßgeblichen Fachverbänden mitgetragen, die sich mit der Verlegung von Belägen befassen. Einige Festlegungen der Veröffentlichung stehen im Widerspruch zu Inhalten der Norm DIN 18560-1, die im November 2015 erschienen ist. Die Widersprüche beziehen sich beispielsweise auf
- den Ort der Probenahme (untere Estrichhälfte statt ganzer Querschnitt),
- den Belegreif-Feuchte-Richtwert bei beheizten Calciumsulfat-Estrichen
(0,3 CM-% statt 0,5 CM-%) oder
- die Verantwortung des Auftraggebers zur Festlegung des Belegreif-Grenzwertes.
Nach Ansicht der Träger des Merkblatts beschreibt die Norm in dieser Hinsicht nicht die anerkannten Regeln der Technik. Unter anderem wird ausgeführt: „DIN-Normen können den Stand der Technik abbilden – müssen es aber nicht. Die anerkannten Regeln der Technik können auch in anderen Dokumenten als DIN-Normen abgebildet sein, wie beispielsweise in technischen Merkblättern, die von der breiten Mehrheit der entsprechenden Fachleute/Fachverbände publiziert werden.“
Das TKB-Merkblatt 16 steht auf der TKB-Homepage www.klebstoffe.com unter der Rubrik Publikationen/Merkblätter/Bauklebstoffe/Verlegewerkstoffe als kostenloser Download zur Verfügung.