ZVPF Neue Tarifverträge für Parkett- und Bodenleger

Der Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik (ZVPF) hat als zuständiger Bundesinnungsverband mit der IG-Metall eine Einigung für einen neuen Entgelt- und einen neuen Manteltarifvertrag erzielt.

„Dies ist in mehrfacher Hinsicht ein historisches Ergebnis“, so Verhandlungsführer Ralf Wollenberg vom ZVPF, „denn wir haben jetzt wieder gültige Tarifverträge, nachdem unsere Tarifverträge, zuletzt von 2011, mit der christlichen Gewerkschaft für ungültig erklärt wurden. Und zum anderen haben wir es, vielleicht als erste im Handwerk, geschafft, einen bundeseinheitlichen Entgelttarif festzulegen für Ost und West!“.

In fünf ganztägigen Verhandlungsrunden seit Oktober 2013 konnte ein komplett neuer Manteltarifvertrag verhandelt werden, ebenso ein Entgelttarifvertrag, der erstmals die Vergütung von angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern auf der gleichen Basis regelt. „Es gibt jetzt nur noch neun Entgeltgruppen, beginnend mit 68 Prozent und endend mit 140 Prozent“, führt Rechtsanwalt Michael Peter aus. Der Geschäftsführer der Parkett- und Bodenlegerinnung Rheinhessen-Pfalz-Saarland nahm federführend an den Verhandlungen teil. Man habe alles Wesentliche geregelt und werde jetzt in den nächsten Jahren sehen, ob es noch Ergänzungen geben müsse, etwa hinsichtlich eines Tarifvertrages zum Thema Altersversorgung bzw. vermögenswirksame Leistungen. Sofern der Gesamtvorstand der IG-Metall und die große Tarifkommission des Zentralverbandes zustimmen, könnten die Tarifverträge zum 01. April 2015 in Kraft treten.

Enorme Sprünge beim Ecklohn

„Der Entgelttarifvertrag sieht nun einen Ecklohn (100 %) vor von 13,10 € gegenüber dem bisher ungültigen „Christen“-Tarifvertrag von 12,56 €. Dies bedeutet einen Sprung im Westen von 4,3 %, aber im Osten von über 13 %“, erläutert Peter. Zum 01.01.2016 steigt dann die Stundenvergütung um 2,6 %, ebenso zum 01.01.2017.

Als Laufzeit ist ein Zeitraum vorgesehen bis zum 30.06.2017. Die vorgesehenen Entgeltsteigerungen dienen im Wesentlichen dazu, einen Lohnausgleich dafür zu schaffen, dass die Wochenarbeitszeit im Parkettlegerhandwerk gemäß Manteltarifvertrag zum 01.01.2016 von 40 auf 39 Stunden sinkt und zum 01.01.2017 auf dann 38,5 Stunden. „Der IG-Metall war“, so Ralf Wollenberg, „dieser Einstieg in die Arbeitszeitverkürzung sehr wichtig. Umgekehrt konnten wir durch eine großzügige Arbeitszeitflexibilisierung die Belastungen für die Betriebe in Grenzen halten.“

Zwischen 26 und 30 Tage Urlaub

Die Urlaubsdauer beträgt abhängig von den Beschäftigungsjahren zwischen 26 und maximal 30 Tagen im Jahr. Bei langandauernder Krankheit kann allerdings der übergesetzliche zusätzliche tarifliche Urlaub gekürzt werden. 24. und 31.12. bleiben normale Arbeitstage. Die Tarifverträge werden den Innungsbetrieben des Zentralverbandes nach der abschließenden Ratifizierung zur Verfügung gestellt.