EU Neue Mindestschutzniveaus für Bauprodukte

Neue Mindestschutzniveaus für Bauprodukte

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament legen Mindestschutzniveaus für Bauprodukte fest. Die gesetzliche Grundlage dafür bietet die neue EU-Verordnung für die Vermarktung von Bauprodukten. 2013 wird die neue EU-Verordnung in Kraft treten. Dies vermeldet das Umweltbundesamt in einer Pressemitteilung.


Ab Juli 2013 müssen Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung demnach über eine Stoffdeklaration verfügen, die besonders besorgniserregende Stoffe ausweist. Die neuen Regeln gelten dann für alle im Binnenmarkt gehandelten Bauprodukte wie Teppichböden, Tapeten oder Betonfertigteile.


Mit der Verordnung hat die Europäische Kommission neue Befugnisse bekommen: Sie kann unter anderem Schwellenwerte für gefährliche Stoffe festlegen, die aus Bauprodukten in die Innenraumluft, in den Boden oder in Gewässer entweichen können. Mit diesen Angaben können Architekten zum Beispiel einschätzen, ob und wie flüchtige organische Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten in Innenräume emittieren.