Die Initiative "Mit einer Stimme" warnt vor einem Vorschlag, nach dem Verkäufer ihre gesetzliche Haftung über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen könnten.
Wie die Handwerks-Initiative "Mit einer Stimme" mitteilt, gebe es bereits über 17.000 eingetragene Unterstützer und 14.000 registrierte Unterstützer auf der Internetseite www.miteinerstimme.org. Für eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag werden jedoch 50.000 Unterstützer benötigt. Der für das Frühjahr 2015 angekündigte Termin konnte deshalb nicht eingehalten werden. "Angesichts der aktuellen Entwicklung sollte jetzt nochmal ein Ruck durchs Handwerk gehen und jeder Handwerksbetrieb sollte schon aus Eigeninteresse bei unserer Initiative mitmachen“, sagt Peter Fendt, Bundesinnungsmeister im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik und einer der Initiatoren der Initiative.
Das Thema drohe im Moment in die falsche Richtung zu gehen: Es liege ein Vorschlag vor, nach dem die Verkäufer ihre gesetzliche Haftung über Allgemeine Geschäftsbedingungen wieder ausschließen könnten. Zuletzt hatten sich auch die Großhändler in einem BGA-Positionspapier gegen die Gesetzesreform gewandt. Die Handwerker und auch die Endverbraucher wären dabei laut Initiative nach wie vor die Benachteiligten.
Die Intitiative fordert:
1. Die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag muss zeitnah durch einen entsprechenden Gesetzentwurf umgesetzt werden. Die Haftungsfalle zulasten der Handwerksbetriebe muss hierdurch wirksam beseitigt werden.
2. Die Reform muss eine sach- und interessengerechte Entlastung der ausführenden Betriebe zum Ergebnis haben und die Haftung dergestalt verteilen, dass letztlich der den Mangel verursachende Hersteller für diesen und die damit verbundenen Folgekosten, insbesondere Aus- und Einbaukosten, einzustehen hat.
3. Eine Unterscheidung zwischen Verbraucherverträgen und Verträgen mit Unternehmern beziehungsweise der öffentlichen Hand darf nicht vorgenommen werden, da die Interessenlage der Bauwirtschaft in allen Vertragskonstellationen gleich gelagert ist. Der Handwerksbetrieb muss ohne Ansehung seines Vertragspartners die Möglichkeit haben, bei nicht erkennbaren Materialmängeln eine Erstattung der Aus- und Einbaukosten von seinem Vertragspartner (Lieferant oder Hersteller) zu verlangen.
4. Der Gesetzentwurf zu den Aus- und Einbaukosten darf nicht mit dem komplexen und umstrittenen Thema "Gesetzliches Bauvertragsrecht" verbunden werden.
Hierdurch drohe zumindest eine deutliche Verzögerung, wenn nicht ein Scheitern des Reformvorhabens. Dies sei angesichts der praktischen Bedeutung und der wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffene Bauwirtschaft nicht hinnehmbar.