Vorsteuerabzug? Mietvertrag kann entscheiden

Wird eine Immobilie privat und geschäftlich genutzt, muss geklärt werden, ob die volle Vorsteuer erstattet wird.

Mietvertrag kann entscheiden

In einem Urteilsfall vor dem Bundesfinanzhof stellt eine GmbH ihrem Gesellschafter eine Immobilie teils zur betrieblichen und teils zur privaten Nutzung ohne vertragliche Vereinbarungen zur Verfügung, ohne dafür Miete zu verlangen (Bauantrag vor dem 1. Januar 2011). In diesem Fall kommt das Seeling-Modell zum Tragen. Die GmbH kann die Immobilie ihrem Unternehmensvermögen zuordnen und bekommt die volle Vorsteuer erstattet (BFH, Az. XI R 9/08). Für die Privatnutzung durch den Gesellschafter muss die GmbH in den nächsten zehn Jahren Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen.


Die Richter machten jedoch Einschränkungen: Das Seeling-Modell scheidet immer dann aus, wenn zwischen der GmbH und dem Gesellschafter ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Dasselbe gilt, wenn der Gesellschafter im Arbeitsvertrag die unentgeltliche Nutzung der Wohnung zugesprochen bekommt.


bwd-Tipp: Wer meint, dass das Seeling-Modell für bestimmte, dem Unternehmensvermögen zugeordnete Immobilien infrage kommt, sollte unbedingt seinen Steuerberater einschalten, der die Kriterien abklopft, die Vor- und Nachteile gegenüberstellt und die Vorsteuern gegebenenfalls beim Finanzamt beantragt.