Bestätigungsprüfung an schwimmenden Estrichen Methode der Einzellastprüfung ist ungeeignet

Nachfolgend veröffentlicht eine Stellungnahme des DIN-Ausschusses NA 005-09-75 AA „Estriche im Bauwesen“ zur Bestätigungsprüfung nach DIN 18560-2 Estriche im Bauwesen – Teil 2: Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche).

Die Estrichnorm DIN 18560 wurde im Jahr 1981 das erste Mal veröffentlicht. Das anerkannte Regelwerk hat sich seitdem unter Beteiligung von Fachleuten aus Prüfinstituten, Sachverständigen- und Planungsbüros, Handwerk, Industrie und dem DIN weiterentwickelt und den neuen Entwicklungen, Bedürfnissen, Gesetzesänderungen und Erkenntnissen angepasst.

Da in letzter Zeit wiederholt Kritik gegenüber der Bestätigungsprüfung nach DIN 18560-2 Estriche auf Dämmschicht öffentlich gemacht wird, will der zuständige Arbeitsausschuss im DIN (NA-005-09-75 AA) hier die Bedeutung und Funktion dieser Norm und der dort festgelegten Bestätigungsprüfung erklären und bestätigen.

Estrichnorm als Empfehlung

Die Norm gibt Empfehlungen, wie Estrichkonstruktionen aufgebaut und Estriche fachgerecht ausgeführt werden können. So sagt DIN 18560-2 z.B. aus, dass bei Einhaltung der Angaben von Estrichdicke, Biegezugfestigkeit und Art der Dämmschicht ein Estrich eine ausreichende Tragfähigkeit für die angegebene Nutzlast besitzt. Die Angaben basieren auf Erfahrungen aus Untersuchungen von Prüfinstituten, Universitäten und Industrie sowie auf Berechnungen. Dabei sind gewisse Sicherheiten einkalkuliert, da es bei der Ausführung der Estricharbeiten zwangsläufig zu gewissen Schwankungen kommt, z.B.

  • Schwankungen der Estrichdicke oder Verdichtung des Estrichs.
  • Auch können die angegebenen Lasten durch den Nutzer in Einzelfällen geringfügig überschritten werden, ohne dass ein Schaden auftritt.

Mit Einhaltung der normativen Angaben kann der Auftraggeber sicher sein, dass das Bauteil Estrich seine gewünschte Leistung auch erbringt.

Estrichnorm als Vertragsbestandteil

Die Estrichnorm kann nicht jede erdenkbare Estrichvariante behandeln. Sie beschränkt sich deshalb auf Standardkonstruktionen. Aufgrund der allgemeinen Bedeutung dieser anerkannten Norm wird sie in der Regel auch als Vertragsgrundlage für Estricharbeiten genutzt. Sie gewinnt dadurch rechtliche Bedeutung. Insbesondere bei öffentlichen Ausschreibungen, die mit Hilfe der Texte aus STLB-Bau (Standardleistungsbereich-Bau im DIN) erstellt werden, gehen die Aussagen aus der Norm ein. Sobald die Estrichnorm vereinbart ist, müssen sich Auftraggeber und Auftragnehmer daranhalten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Dies schließt auch die mögliche Durchführung einer Bestätigungsprüfung nach dieser Norm im Streitfall ein.

Mit DIN 18560 als Vertragsbestandteil muss der Estrichleger z.B. die geforderte Estrichdicke und die vereinbarte Festigkeitsklasse des Estrichmörtels innerhalb der vorgegebenen Toleranzen einhalten. Die Bestätigungsprüfung gibt den Vertragsparteien die Möglichkeit dies nachzuweisen.

Zweifel an der fachgerechten Estrichausführung

Hat der Auftraggeber erhebliche Zweifel, dass der fertiggestellte Estrich die vertraglich vereinbarte Leistung erfüllt, darf er dies überprüfen. Die Estrichnorm gibt vor, wie Estrichdicke und Estrichfestigkeit überprüft werden (Bestätigungsprüfung). Die Prüfung der Dämmstoffeigenschaften wird in anderen Normen beschrieben.

Bei der Bestätigungsprüfung nach DIN 18560-2 werden stichprobenartig Probeplatten aus dem Estrich herausgeschnitten.

  • An diesen Stellen wird die Dämmschicht zugänglich,
  • die Estrichdicke ist erkennbar und
  • die Biegezugfestigkeit des Estrichs kann im Labor an der Estrichprobe bestimmt werden.

Bestimmung der Estrichfestigkeit und außermittiger Bruch

Als maßgebende Größe für die Estrichfestigkeit gilt beim schwimmenden Estrich die Biegezugfestigkeit des Estrichs. Diese wird am entnommenen Prüfkörper durch Balkenprüfung mit mittiger Lasteintragung bestimmt. Für die Prüfung werden in der Norm eindeutige Vorgaben zu

  • Probenahme,
  • Probenlagerung und -vorbereitung sowie
  • Prüfdurchführung (z.B. Laststeigerung)

gegeben, so dass das Prüfergebnis unabhängig vom ausführenden Baustoffprüflabor ist. Bei dieser Prüfung erfolgt der Bruch dort, wo das größte Biegemoment auftritt. Also unmittelbar unter der Last, wenn Estrichmaterial und Abmessung des Prüfkörpers (Dicke, Breite) homogen sind. Dies ist nach den Erfahrungen der Prüfinstitute bei ca. 95 % der Prüfkörper der Fall.

Der außermittige Bruch, der in der Norm nicht explizit erwähnt wird, weist den versierten Prüfer darauf hin, dass eine Inhomogenität vorliegt. Dies könnte u.a. an einer Verdichtungsstörung oder einer Folienfalte liegen. Ob die vertraglich geschuldete Tragfähigkeit an dieser Stelle vorliegt, kann über einen Bruchkraftvergleich bestimmt werden. Für das Prüflabor ist es deshalb ratsam, auf den außermittigen Bruch hinzuweisen und im Prüfbericht zu dokumentieren. Der Sachverständige muss nun seinen Sachverstand einbringen und beurteilen, ob dies ein Ausnahmefall ist oder der Estrich generell erheblich inhomogene Eigenschaften besitzt.

Alternative Einzellastprüfung

Von Kritikerseite wird eine Einzellastprüfung als Alternative zur Bestätigungsprüfung nach Estrichnorm gefordert. Da keine Prüfkörper aus dem Estrich geschnitten werden müssen. Bei der Einzellastprüfung wird mit einem Stempel an ausgewählten Stellen eine hohe Last auf den fertiggestellten Estrich aufgebracht. Diese entspricht der geforderten Nutzlast plus Sicherheit X. Dabei darf der Estrich nicht zu Bruch gehen, damit die Tragfähigkeit nachgewiesen ist. Oft wird hinsichtlich der Prüfungsdurchführung der Einzellastprüfung auf die DIN EN 1991-1-1 verwiesen. Dies ist aber keine Prüfnorm!

Anders ausgedrückt ist die Einzellastprüfung nicht definiert. Es gibt also keine Vorgabe an

  • Stempelgröße,
  • Lasteinleitungsgeschwindigkeit,
  • Lasteinleitungsort,
  • Anzahl der Prüfungen,
  • Sicherheitsbeiwerte….

Es gibt demnach so viele Freiheitsgrade, dass eine Reproduzierbarkeit der Ergebnisse nicht möglich ist.

Die Belastbarkeit einer Fußbodenkonstruktion muss über die gesamte Nutzungsdauer gewährleistet sein. Ein einzelner Lastversuch an der jeweils ausgewählten Stelle kann dies nicht abbilden. In diesem Zusammenhang sei nur an die Wöhlerkurve erinnert.

Ein besonders wichtiger, aber oft unberücksichtigter Punkt ist die Verformung. Ein Lasteintrag führt immer zu einer Verformung. Solange die Verformung elastisch ist, ist alles unproblematisch, da sie reversibel ist. Sobald die Verformung aber plastisch ist und noch kein Bruch vorliegt, führt sie trotzdem zu einer Beschädigung der Fußbodenkonstruktion. Das heißt Beschädigung des Estrichs und/oder ggf. Beschädigung der Dämmschicht. Sie muss nicht sichtbar sein, führt aber immer zu einer Reduzierung der Nutzungsdauer.

Bestätigungsprüfung – das Fazit

Das Fazit des DIN-Normenausschusses NA 005-09-75 AA „Estriche im Bauwesen“ ist eindeutig. Die Methode der Einzellastprüfung ist nicht geeignet, um sie als Normprüfung einführen zu können. Sie kann auch keinesfalls die Bestätigungsprüfung nach DIN 18560-2 ersetzen. Wenn Auftraggeber und Auftragnehmer dieses Prüfverfahren trotzdem einzelvertraglich vereinbaren sollten, müssen Sie sich der Gefahren bewusst sein. Kurz zusammengefasst muss die anfangs erwähnte Kritik deutlich zurückgewiesen werden. Der Normenausschuss begrüßt kritische Anmerkungen, verweist aber auch auf ein Zitat des ehemaligen Obmanns Prof. Manns, dass handwerkliche Erfahrung physikalische Gesetze nicht außer Kraft setzen kann.

Der DIN-Ausschuss NA 005-09-75 AA „Estriche im Bauwesen“, 17.03.2025