Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die aus beruflichen Gründen die Internationale Handwerksmesse in München besuchen, dürfen die Ausgaben in diesem Zusammenhang steuerlich geltend machen. bwd verrät, welche Ausgaben dem Finanzamt präsentiert werden dürfen.
Messebesuch steuerlich absetzbar
Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die aus beruflichen Gründen die Internationale Handwerksmesse in München besuchen, dürfen die Ausgaben in diesem Zusammenhang steuerlich geltend machen. Die bwd verrät, welche Ausgaben dem Finanzamt präsentiert werden dürfen.
Wer sich aus beruflichen Gründen außerhalb seiner Firma und außerhalb seiner Wohnung aufhält, befindet sich steuerlich auf einer Auswärtstätigkeit. Egal ob Arbeitnehmer oder Unternehmer – folgende Ausgaben dürfen in diesem Fall Steuer sparend abgezogen werden:
• Eintrittsgeld
• Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt zur Messe): Abziehbar sind bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten für Tickets. Bei Benutzung eines privaten Fahrzeugs dürfen 30 Cent je gefahrenen Kilometer den Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zugeschlagen werden.
• Übernachtungskosten (ohne Verpflegung)
• Verpflegungsmehraufwendungen: Bei einer Abwesenheit von der Firma und von zu Hause von mindestens 8/14/24 Stunden dürfen entsprechend 6/12/24 Euro als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
• Reisenebenkosten wie Parkgebühren oder Telefonkosten
bwd-Tipp: Insbesondere Arbeitnehmer sollten sämtliche Belege aufbewahren und schriftlich festhalten, warum die Messe besucht wurde (neueste Techniken kennen lernen, Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern knüpfen, Fortbildung). Die berufliche Notwendigkeit des Messebesuchs sollte zudem vom Arbeitgeber bestätigt werden.