Steuertipp Kosten fürs Finanzgericht absetzbar?

Manchmal hilft nach erfolglosem Einspruchsverfahren nur noch eine Klage vor dem Finanzgericht, damit Selbstständige ihre steuerlichen Rechte durchsetzen können. In der Praxis stellt sich hierbei die Frage, ob die durch das Finanzgerichtsverfahren entstandenen Kosten als Betriebsausgaben den Gewinn mindern dürfen.

Kosten fürs Finanzgericht absetzbar?

Manchmal hilft nach erfolglosem Einspruchsverfahren nur noch eine Klage vor dem Finanzgericht, damit Selbstständige ihre steuerlichen Rechte durchsetzen können. In der Praxis stellt sich hierbei die Frage, ob die durch das Finanzgerichtsverfahren entstandenen Kosten als Betriebsausgaben den Gewinn mindern dürfen.

Man sollte es nicht für möglich halten. Aber diese Frage ist bisher noch nie höchstrichterlich entschieden worden. Die Richter des Finanzgerichts Düsseldorf urteilten nun zuungunsten der Steuerzahler, dass sich ein Finanzgerichtsverfahren stets gegen die Höhe der Steuerlast richte und anfallende Kosten somit bei der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer unabhängig vom Streitgrund nicht abziehbar sind. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof zugelassen (Az. VIII R 26/08).

bwd-Tipp: Betroffene Selbstständige, denen aufgrund einer Klage vor dem Finanzgericht Kosten entstanden sind – egal ob der Prozess gewonnen oder verloren wurde – sollten die Finanzgerichtskosten als Betriebsausgaben geltend machen und das Finanzamt darauf hinweisen. Gegen die Ablehnung des Betriebsausgabenabzugs muss ein Einspruch eingelegt und ein Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesfinanzhofs beantragt werden.