bwd Tipp Kosten für Werkzeuge abschreiben: Die Grundregeln

Wer für seinen Betrieb Werkzeuge kauft, kann die Ausgaben auf unterschiedliche Art und Weise in der Gewinnermittlung unterbringen. Hier ein Steuer-1x1 zum Werkzeugkauf.

Kaufen Sie neue Werkzeuge für Ihren Handwerksbetrieb, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Ausgaben in der Gewinnermittlung unterzubringen. Es kommt zum einen auf den Kaufpreis an und zum anderen darauf, ob es sich um Maschinenwerkzeuge handelt oder um normales Werkzeuge.

Voraussetzung für die Abschreibung der Kosten 

Ist ein Werkzeug eigenständig nutzungsfähig, kommen je nach Höhe des Kaufpreises folgende Betriebsausgaben in Betracht:

  • Kaufpreis bis netto 150 Euro: Kosten für Werkzeuge dürfen in diesem Preissegment in voller Höhe im Jahr der Zahlung als Betriebsausgabe verbucht werden (sog. geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz).
  • Kaufpreis bis netto 410 Euro: Auch bei Kosten für Werkzeuge bis 410 Euro kommt ein Sofortabzug im Jahr der Zahlung in Frage.
  • Kaufpreis bis netto 1.000 Euro: Beträgt der Kaufpreis für ein Werkzeug mehr als 150 Euro, maximal 1.000 Euro und wird der Sofortabzug bis 410 Euro nicht in Anspruch genommen, darf der Kaufpreis über einen Sammelposten auf fünf Jahren verteilt abgeschrieben werden.

Voraussetzung für diese Grundsätze ist, dass ein Werkzeug selbstständig nutzungsfähig ist. Selbständig nutzungsfähig ist ein Werkzeug, wenn es ohne weitere Hilfsmittel (ohne Maschinen) verwendet werden kann.

Selbständig nutzungsfähig Nicht selbständig nutzungsfähig
Werkzeugkasten Drehmomentschlüssel Bohrer Fräser
Hammer Schraubenschlüssel Maschinenhobel Maschinensäge

Tipp: Handelt es sich bei einem Werkzeug nicht um ein geringwertiges Wirtschaftsgut, weil es entweder teurer als netto 1.000 Euro ist oder weil es nicht selbständig nutzungsfähig ist, ist das Werkzeug nach der amtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auf mehrere Jahre verteilt abzuschreiben. Die Abschreibung kann natürlich auch für Werkzeuge geltend gemacht werden, die geringwertige Wirtschaftsgüter sind. Bei den oben genannten Vergünstigungen handelt es sich um Wahlrechte.