Finanzierung von Waren Keine Sonderregelung

Keine Sonderregelung Unternehmer dürfen Schuldzinsen nicht in voller Höhe abziehen, wenn die Entnahmen über der Summe aus Einlagen und Gewinn liegen. Der Betriebsausgabenabzug für Zinsen bleibt „nur“ unangetastet, wenn es sich dabei um Zinsen für die Finanzierung des Kaufs von Anlagevermögen handelt. Doch gilt diese Ausnahmeregelung auch bei der Finanzierung von Waren? Die Antwort auf [...]

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