Wer Holz haben will, muss auch mit seinen Eigenschaften leben. Das gilt erst recht dann, wenn man den Werkstoff mit der ganzen Bandbreite seiner natürlichen Merkmale verarbeitet.
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Warum soll ich eine Verlegeanleitung lesen? Wer so denkt, läuft Gefahr, im Schadensfall vom Hersteller oder Lieferanten alleingelassen zu werden. Und schief geht’s bei Holz- und WPC-Terrassenkonstruktionen meist im Bereich des konstruktiven Holzschutzes.
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Knarrgeräusche und Nachgiebigkeiten bei Holzfußbodenkonstruktionen sind durchaus materialtypisch. Dass diesen Erscheinungsbildern allerdings auch Grenzen gesetzt sind, zeigt dieser Schadensfall.
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Bei dieser Bodenverlegung schien auf den ersten Blick alles bestens. Doch am Ende gab es eine vom Bauherrn gewünschte Grundierung zu viel und ein verklebtes Parkett, das auf und davon schwamm.
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Alle in Frage kommenden Schadensursachen konnten nacheinander ausgeschlossen werden. Die Lösung ergab sich erst, als der Boden für eine zusätzliche Prüfung geöffnet wurde.
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Der interessante Schadensfall: Der falsche Gebrauch von Dämmunterlagen kann zu erheblichen Schäden beim Parkettbelag führen
Zweimal ist einmal zu viel
Mit einer doppelten Unterlage unter Mehrschichtparkett das Trittschallverhalten verbessern zu wollen, ist eine schöpferische Idee, die einem Verleger, der als Planer agiert, besser nicht kommen sollte. Das beweist dieser Schadensfall.
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Parkett im Bad gewinnt zunehmend Freunde. Das Holz ist den Ansprüchen in diesem Anwendungsbereich durchaus gewachsen, aber nur dann, wenn alles richtig gemacht wird.
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Fugenspalten bei einem verlegten Laminatboden zwischen 2 mm und 15 mm riefen im vorliegenden Fall die Gutachter auf den Plan. Wärend der Vermieter den Mietern Vandalismus vorwirft, kommt die Gutachter-Expertise allerdings zu einem ganz anderen Schluss.
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Bei Umbauarbeiten wurden in einem Bürogebäude über mehrere Etagen alte, bestehende Massivparkettböden auf Blindbodenkonstruktion ausgebaut und später wieder verlegt. Dabei ging einiges schief, wie nachfolgender Schadensfall zeigt.
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Immer wieder werden Gutachter zu Fällen gerufen, in denen fehlende Grundlagen handwerklicher Fertigkeiten des Auftragnehmers zum eindeutigen Nachteil des Verbrauchers geraten. Solche Fälle scheinen zuzunehmen.
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