Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Damit sind alle Pkw-Kosten abgegolten – bis auf Unfallkosten. Doch eine Falschbetankung gilt nicht als Unfall, entschied nun der BFH.
› mehr
Baustellen gelten als vorübergehende Arbeitsstätte und erlauben Arbeitnehmern somit eine höhere Steueranrechnung als nur die Entfernungspauschale. Das gilt sogar bei befristeten Arbeitsverträgen und nur einem Einsatzort, entschied der BFH.
› mehr
Gehaltserhöhungen lohnen sich steuerlich nicht immer. Schuld daran ist die kalte Progression. Extras vom Chef können jedoch auch andere Formen haben als Geld. Dann bleiben sie steuerfrei.
› mehr
Viele Unternehmer arbeiten im Rentenalter stundenweise weiter. Wer jedoch Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist und trotzdem eine Pensionsleistung erhält, bekommt Probleme mit dem Finanzamt. Gehaltszahlungen können dann als verdeckte Gewinnausschüttung gelten.
› mehr
Wer von seinem Chef einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, muss einen geldwerten Vorteil versteuern. Kompliziert wird es allerdings dann, wenn eine Zuzahlung an den Arbeitgeber geleistet wird. Der Bundesfinanzhof klärt nun, was hierbei versteuert werden muss.
› mehr
Neben der Steuernummer hat jeder in Deutschland lebende Bürger eine Identifikationsnummer erhalten. Diese Identifikationsnummer gilt bis 20 Jahre nach dem Tod und soll sicherstellen, dass dem Finanzamt von dem Steuerbürger nichts verborgen bleibt. Eine Panne bei der Vergabe der Identifikationsnummern könnte nun jedoch zu Irritationen führen.
› mehr
Nicht nur der Firmenwagen lässt sich steuerlich absetzen. Handwerker können beim Finanzamt auch das Firmenfahrrad geltend machen. Doch dabei gilt: entweder ein Fahrtenbuch führen oder die 1-Prozent-Regel beachten.
› mehr
Im Bundesrat wurde ein Gesetzesvorhaben zur Vereinfachung des Steuerrechts eingebracht, der schon im Dezember 2012 scheiterte. Darin fordern vier Bundesländer den Wegfall der Steueranrechnung für Handwerkerleistungen bei Kleinstreparaturen.
› mehr
Handwerker können Plattformen wie ebay nicht genauso benutzen wie Privatleute. Denn wenn sie Restposten bei dem Internetauktionshaus verkaufen, müssen sie den Erlös als Betriebseinnahme versteuern. Allerdings können sie die Steuerlast mindern.
› mehr