bwd Tipp Vorruhestand: Chef kann neuen Job verbieten
Waren Sie oder Ihre Mitarbeiter 2014 in einem Nicht-EU-Land handwerklich tätig, wurden mit ausländischer Umsatzsteuer belastet, dort umsatzsteuerlich aber nicht erfasst, können Sie sich diese Umsatzsteuer wieder zurückholen. Das funktioniert im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens.
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