Folgen eines unrichtigen Steuerausweises in Rechnung
Weist ein Bauunternehmer oder ein Gebäudereiniger in seiner Rechnung Umsatzsteuer aus, obwohl das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG greift, hat das für den Rechnungsaussteller steuerlich nachteilige Folgen. Welche Folgen das sind, hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt.
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