Pfleiderer-Pressesprecher Fabian Schiffer hat im Kontext der kartellrechtlichen Ermittlungen jeden Verdacht zurückgewiesen. Dagegen unterstrich Kay Weidner, Pressesprecher des Bundeskartellamts, das Vorliegen eines begründeten Anfangsverdachts.
Im Visier der Ermittler
Pressesprecher Fabian Schiffer hat auf Anfrage von boden wand decke am 10. März 2009 jeden Verdacht eines wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens der Pfleiderer AG zurückgewiesen. Wie berichtet, hatten Spezialisten des Bundeskartellamts am 4. März 2009 Büros und Verwaltungen von sieben Holzwerkstoffherstellern (darunter auch Pfleiderer und Egger) nach belastendem Material durchsucht – und offenbar einiges mitgenommen.
Zwar, kommentierte Kay Weidner als Pressesprecher der Bundesbehörde, könne derzeit nichts über die Relevanz der beschlagnahmten Unterlagen gesagt werden: "Die Dauer des Ermittlungsverfahrens beträgt im Mittel knapp zwei Jahre." Dies sei nicht zuletzt abhängig von der Kooperation der verdächtigten Unternehmen. Aber: Dass der Neumarkter Konzern mit seinem Widerspruch gegen die Beschlagnahmung von Dokumenten Erfolg haben könnte, scheint derzeit eher unwahrscheinlich.
Kaum Aussicht auf Erfolg
Konkret: Es wäre wohl das erste Mal, dass ein solches Rechtsmittel im Zuge einer Ermittlung des Bundeskartellamts Erfolg hätte. Schließlich, darauf wies Weidner im Gespräch mit boden wand decke explizit hin, sei es keinesfalls so, dass die Aufsichtsbehörde etwa bei einem Hinweis auf Preisabsprachen gleich einem Automatismus tätig werde: "Wenn ein Anfangsverdacht vorliegt, heißt das, dass dieser gewissen Plausibilitätskriterien standgehalten hat."
Unschuldsvermutung gilt
Anderenfalls wäre der Antrag beim Amtsgericht Bonn als Gerichtsstandort des Bundeskartellamts auf Erteilung des Durchsuchungsbeschlusses für die sieben Hersteller wenig aussichtsreich gewesen. In der weit überwiegenden Mehrheit der Ermittlungsfälle wird übrigens gegen eines oder mehrere Unternehmen ein Bußgeld verhängt.
Dieses könnte sich im Falle einer Ordnungswidrigkeit auf maximal zehn Prozent des Jahresumsatzes belaufen. Dennoch, bekräftigte Weidner, gelte natürlich die Unschuldsvermutung.