Steuertipp Hilfe zur Gewinnermittlung 2008

Bei der Gewinnermittlung für 2008 gibt es viele Möglichkeiten, die Steuerlast kräftig zu drücken. Doch gerade die einfachen Strategien geraten in der Praxis oftmals in Vergessenheit. Deshalb gibt bwd einige interessante Kurzinfos.

Hilfe zur Gewinnermittlung 2008

Bei der Gewinnermittlung für 2008 gibt es viele Möglichkeiten, die Steuerlast kräftig zu drücken. Doch gerade die einfachen Strategien geraten in der Praxis leider oftmals in Vergessenheit. Deshalb gibt bwd hier einige interessante Kurzinfos:

• Nutzung des Privat-Pkw: Hat ein Selbständiger im Jahr 2008 für betriebliche Fahrten seinen privaten Pkw verwendet, kann er dafür 30 Cent für jeden betrieblich zurück gelegten Kilometer als pauschale Betriebsausgaben abziehen. Empfehlenswert für eventuelle Rückfragen des Finanzamts ist die Aufzeichnung des Grunds der Fahrt, der Zeitpunkt und die exakt zurückgelegten Kilometer.

• Wechsel der Abschreibung: Für in den Jahren vor 2008 erworbene Wirtschaftsgüter, die bisher degressiv abgeschrieben wurden, kann ein Wechsel zur linearen Abschreibung zu einem höheren Betriebsausgabenabzug führen.

• Reinigungskosten: Hat ein Selbstständiger seine typische Arbeitskleidung zu Hause in seiner privaten Waschmaschine gereinigt, dürfen die hierbei entstandenen Kosten als Betriebsausgabe abgezogen werden (Anzahl der Waschgänge x geschätzte Kosten je Waschgang).

• Häusliches Arbeitszimmer: Selbst wenn die steuerlichen Voraussetzungen für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers nicht vorliegen, macht es Sinn, sämtliche in 2008 im Zusammenhang mit der Nutzung des Arbeitszimmers angefallenen Ausgaben aufzulisten. Denn die steuerliche Einschränkung hat keine Auswirkung auf den Vorsteuerabzug. Dieser kann umsatzsteuerlich in voller Höhe geltend gemacht werden.

• Geschenke: Grundsätzlich dürfen Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde und Kunden nur bis zu einem Wert von 35 Euro je Jahr und Empfänger als Betriebsausgabe verbucht werden. Doch wird diese Höchstgrenze überschritten, bedeutet das längst nicht automatisch das Aus für den Betriebsausgabenabzug. Denn wenn der Beschenkte das Geschenk ausschließlich beruflich nutzt (einem Arzt wird ein Notfallkoffer geschenkt oder einem Handwerker Werkzeug), kommt unabhängig vom Wert des Geschenks stets ein Betriebsausgabenabzug in Frage.