Handwerksinitiative: Gesetzesentwurf zur Mängelhaftung verstößt gegen EU-Recht

Aus einer aktuellen Stellungnahme der Handwerksinitiative "Mit einer Stimme" bezüglich der geplanten Änderung der Mängelhaftung geht hervor, dass der Gesetzesentwurf gegen geltendes EU-Recht verstößt.

file_download Downloads zu diesem Artikel
Stellungnahme (pdf, 67 KB)
file_download Downloads zu diesem Artikel

Nach eigenen Recherchen der Handwerksinitiative gibt es eine Passage im UN-Kaufrecht, nach der die Übernahme der Aus- und Wiedereinbaukosten durch den Verkäufer der Ware als internationaler Standard anzusehen ist und nach der die bisherige Regelung in Deutschland gegen EU-Recht verstößt.

Die Initiative “Mit einer Stimme” setzt sich weiterhin für eine rasche, AGB-feste Neuregelung der kaufrechtlichen Mängelhaftung unabhängig vom Bauvertragsrecht ein. Aus- und Wiedereinbaukosten sind vom Verkäufer zu tragen.

Über den vorliegenden Gesetzesentwurf soll auch im Rahmen einer mündlichen Anhörung am 17. November 2015 in Berlin diskutiert werden. Auch die Initiative „Mit einer Stimme“ folgt der Einladung des BMJV und wird mit einer Abordnung vertreten sein.

Das Dokument der Stellungnahme, die die Initiative an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gesendet hat sowie die Einladung nach Berlin erhalten Sie über unseren Download-Bereich auf dieser Seite.