bwd Tipp Handwerkerbonus für Kleinstaufträge wackelt

Im Bundesrat wurde ein Gesetzesvorhaben zur Vereinfachung des Steuerrechts eingebracht, der schon im Dezember 2012 scheiterte. Darin fordern vier Bundesländer den Wegfall der Steueranrechnung für Handwerkerleistungen bei Kleinstreparaturen.

Die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen im Privathaushalt eines Kunden von zwanzig Prozent der Arbeitsleistung, maximal 1.200 Euro im Jahr, hat nachweislich zu weniger Schwarzarbeit und für gefüllte Auftragsbücher in Handwerksbetrieben geführt. Umso unverständlicher ist die nun erneut in den Bundesrat eingebrachte Gesetzesänderung, nach der die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen in "Bagatellfällen" wegfallen könnte.


Die Pläne dafür waren einst Teil des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013), das im Bundesrat scheiterte. Die vier Bundesländer Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen haben es nun erneut in den Bundestag zur Beratung eingebracht.

Keine Anrechnung für Leistungen bis 300 Euro

Kunden, die nur Kleinstreparaturen durchführen lassen und geringe Aufwendungen haben, sollen keinen Anspruch mehr auf den Handwerkerbonus nach § 35a Abs. 3 EStG haben. Die Steueranrechnung soll nur noch gewährt werden, wenn die Aufwendungen für Handwerkerleistungen pro Jahr mehr als 300 Euro betragen. Allerdings machen gerade diese Kleinstreparaturen einen Großteil der Handwerkerumsätze aus.

Tipp: Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf in seiner ursprünglichen Fassung bereits am 14. März 2014 beschlossen und an die Bundesregierung weitergeleitet. Ob und wann der Handwerkerbonus eingeschränkt werden soll, ist noch nicht endgültig beschlossen. Aber es ist bereits 5 vor 12.